Wolf Heiztherme CGB-20 / Fehlercode 24 Gasgebläse

Wolf GmbH
Mainburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die Ablehnung meines Kulanzantrages per E-Mail für o. g. defektes Gebläse, Einbau 2007, für das die Firma Wolf eine defekte Charge ab dem Herstellungsjahr 2006 einräumt.

Firma Wolf begründet ihre Ablehnung damit, dass nicht sofort bei Austausch im Jahr 2012 das defekte Gebläse zurückgeschickt und ein Kulanzantrag durch die Fachfirma, die auch die jährliche Wartung vornimmt, gestellt wurde.

Mittlerweile sind in unmittelbarer Nachbarschaft (Neubaugebiet) insgesamt fünf Gebläse dieser Bauart defekt. Einem Nachbarn, dessen Gebläse erst vor kurzem ausgefallen und das damit bei Ausfall älter als meines war, wurde ein sofort gestellter Kulanzantrag positiv beschieden. Eine Rückrufaktion seitens Wolf gab es nicht.

Ich komme zu dem Schluss und möchte diesen als konkrete Empfehlung an alle Verbraucher von Produkten der Firma Wolf Heiztechnik publik machen, dass bei Produkten der Firma Wolf GmbH sicherheitshalber bei jeder Reparatur SOFORT ein Kulanzantrag gestellt werden sollte, dass JEDES defekte Bauteil aufbewahrt und dass SOFORT in Internet-Foren nach Häufungen von Defekten bestimmter Bauteile recherchiert werden sollte.

Ich bin zutiefst enttäuscht davon, wie ein traditionsreiches deutsches Unternehmen hier mit seinen Kunden verfährt.

Die Korrespondenz mit der Wolf GmbH habe ich anonymisiert auf meiner Dropbox unter https://www.dropbox.com/l/TQllGGvFE9uU5X4ZgBV0Ec hinterlegt.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Baasner

Meine Forderung an Wolf:

Generelle Produkthaftung mit Beweislast beim Hersteller / Zwingende Rückrufaktionen bei bekannten Fehlern

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Antwort auf die Beschwerde vom 14.12.2013
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

17.12.2013 | 11:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Baasner,

in dem bisherigen Emailverlauf wurde Ihnen durch die Fa. Wolf bereits angeboten, ein neues Gebläse im Austausch für das alte Gebläse kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Reparatur erfolgte jedoch bereits am 02.03.2012, also weit vor einem Jahr. Kulanzanträge sind stets zeitnah vor der Reparatur zu stellen, damit Wolf die Möglichkeit hat, das Material zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns 1 Jahr und 8 Monate nach der Reparatur nicht mehr nachträglich an den Kosten beteiligen können.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl
Teamleiter Service-Beratung

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Ich finde die Kommentare ja ganz interessant, aber sie beantworten dennoch die eigentliche Frage nicht. Wenn der Hersteller trotz einer fehlerhaften Bauteilcharge KEINE Rückrufaktion macht - wie in diesem Fall geschehen, auch wenn es in Deutschland das Instrument der Rückrufaktion gibt -, wie soll sich der dummerweise als "early bird" zuerst davon Betroffene verhalten? Wenn noch nicht in allen möglichen Foren darüber diskutiert wird, geschweige denn der den Austausch durchführende Fachbetrieb entsprechend informiert? Und außerdem: Wieso eine Regelung als Kulanz, ohne Rechtsanspruch, wenn der Kunde ein bereits in der Anlage defektes Bauteil geliefert bekommt?
Ich sehe hier nur den Rat an alle Kunden, den ich bereits gegeben habe: Defekte Bauteile besser auch jahrelang aufzubewahren und möglichst sofort und IMMER einen Kulanzantrag stellen (notfalls kann man sich dann zumindest auf dessen Ablehnung berufen). Oder auch: Dem Hersteller nicht vertrauen. Tja, wie soll die Fa. Wolf prüfen ob mein Anspruch zu Recht besteht? Ich denke einfach dass die Indizien - gleicher Fehler, gleiche Charge, plausibler Zeitraum und 5 Betroffene in unmittelbarer Nachbarschaft - auch ohne Beweis des Verbrauchers eine Kulanzregelung des Herstellers rechtfertigen würden.

Kommentar zu der Antwort des Herstellers:

(1) Ein echtes Angebot wurde mir ja nicht gemacht, da die vom Hersteller festgelegten Voraussetzungen für einen Austausch nicht erfüllbar sind;

(2) Fazit aus "Kulanzanträge sind stets zeitnah zu stellen": Zukünftig ist IMMER ein Kulanzantrag zu stellen, da der Hersteller von sich aus nicht auf fehlerhafte Materialchargen hinweist und man ggf. der erste ist, beim dem dieser Fehler auftritt - alos noch in keinem Forum o. ä. ein solcher Fehler diskutiert wird.

Da habe ich einfach Pech gehabt, weil bei mir dieser Fehler sehr früh aufgetreten ist, und die Firma Wolf nicht im Sinne des Wortes kulant regaiert, sondern nur dann Kulanz zeigt, wenn der Sachverhalt vom Kunden bewiesen wird.

Scheinbar fehlen in unserem Land dann doch Regularien für diesen Fall (Verkauf eines defekten Bauteils, dass zwar deutlich früher aber dennoch erst nach Gewährleistung und Garantier ausfällt).

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Baasner

Die Antwort des Herstellers ist unbefriedigend. Ein echtes Kulanzangebot hat es nicht gegeben, weil ich die Voraussetzungen des Herstellers a priori nicht erfüllen kann. Nach wie vor halte ich den Begriff der "Kulanz" ohnehin unangebracht im Falle der Auslieferung von bereits bei der Herstellung defekter Teile - hier sollte der Hersteller haften. Echte Kulanz im Sinne des Wortes hätte Firma Wolf bewiesen, wenn sie in meinem Fall zu Gunsten des Kunden auch nachträglich erstattet hätten. Grüße, Frank Baasner

Leider ist das Kulanzangebot kein solches, da für mich die Voraussetzungen trotz Lieferung eines im Herstellungsprozess fehlerhaften Bauteils nicht erfüllbar sind.

Die Antwort des Fachhändlers auf den Kulanzantrag beim Hersteller - wie von Fa. Wolf empfohlen - steht noch aus.

Der Fachbetrieb, der sowohl die Wartungen als auch die Reparatur durchgeführt hat, verhandelt gerade mit dem Hersteller über eine Teil-Kulanz. Der Fachbetrieb ist der Meinung, dass ein Kulanzfall vorliegt, aber man hat ja leider das defekte Gebläse nicht mehr.

Über meinen Fachhändler habe ich nun zumindest eine Teilgutschrift erhalten. Er hatte mir geschrieben: „Fa Wolf wird uns eine Teilgutschrift erstellen, da das alte Gebläse natürlich nicht mehr vorhanden ist und leider nicht mehr zurück gegeben werden kann. Sobald die Gutschrift vorliegt, erhalten Sie auch die Gutschrift von uns. “ Mittlerweile liegt mir diese Teilgutschrift vor.
Ich hatte bei dem Austausch des defekten Gebläses Fotografien gemacht. Bisher habe ich gedacht dass ein fotografischer „Beweis“ genügt, aber zukünftig werde ich jedes Wolf Ersatzteil wie ein Corpus Delicti behandeln und als Beweisstück sichern.
Ich empfinde jedenfalls die Tatsache, dass Fa. Wolf mir gegenüber jegliche Kulanz ablehnt (trotz Wartungsbelegen, Reparaturrechnung und Fotografien), dem Fachhändler aber eine Teilkulanz gewährt (offensichtlich ohne jeden Beleg), als beschämend für den Hersteller. Der Verbraucher alleine wird trotz gleicher Sachlage "abgespeist".

Hatte genau das gleiche Problem mit Fehlercode 24 bei meiner Gastherme. Habe im Internet nach Lösungen gesucht und nur den Tausch des Komplettes Gebläses gefunden. Ich wollte aber keine 300€ für ein neues Gebläse ausgeben und habe nach der Ursache des Fehlers gesucht. Da ich mich mit Elektromotoren gut auskenne, konnte ich auch die Ursache für den Fehler rausfinden. Mein Gasgebläse ist jetzt seit März 2014 ohne Fehler im Einsatz. Bei Fragen geblaeserep@gmail.com