Verspätetes Gepäck mit massive Mängel

Hamburg

Sehr geeherte Damen und Herren,

am 06.11.2013 habe ich über die Rentenversicherungs Bund eine REHA-Maßnahme in Bad Steben erhalten. Das Gepäck wurde am 04.11.2013 von Hermes Versand abgeholt.
Am 07.11.2013 wurde es mir dann in der Klinik zu gestellt mit einen Tag Verspätung.
Als ich mein Gepäck ausgepackt habe, musste ich feststellen, das der Koffer und die Reisetasche massiv beschädigt wurden. Der Koffer war laut Gutachten nicht mehr zu reparieren und ich musste mir einen neuen Koffer kaufen. Eine Vorauszahlung trotz Gutachten was ich per Fax an Hermes gesendet habe, wurde abgelehnt.
Ferner sind erhebliche Schäden in der Reisetasche zustande gekommen. Ich hatte Parfum und Kosmetikartikel seperat in einer Tasche verpackt die aber durch denTransport kaputt gegangen sind.
Meine Gesamten Schuhe sind dadurch unbrauchbar geworden und mir entstand ein hocher Schaden.
Ich habe Hermes Versand mehrfach kontaktiert, aber leider wurde mir bislang nur der Koffer in Höhe von 69,90 erstattet.

Eine Stellungsnahme habe ich heute den 12.12.2013 erhalten, siehe weiter unten.

Ich hoffe, das Sie mir weiterhelfen können, weil Sie der Auftraggeber sind für die Transporte.
Sollte ich erneut keine Stellungsnahme bzw. Regulierung innerhalb der nächsten 7 Tage erhalten, werde ich Schadenersatztforderung an Hermes und an DB Dialog über mein Anwalt stellen.

Des Weiteren, werden ich den Rentenversicherungs Bund davon in Kenntnis setzen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und Verständnis.

Mfg.

Josef Graw

Antwort von Hermes am 12.12.2013

Sehr geehrter Herr Graw,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir möchten uns für die verspätete Zustellung Ihres Reisegepäcks bei Ihnen entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir alles daran setzen werden, um eine Vermeidung dieser Unannehmlichkeiten zu erreichen.
Die hier anzuwendende Haftungsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese begrenzt im Fall einer verspäteten Sendungszustellung die Haftung für eine Dauer von maximal 14 Tagen auf 2,8 Sonderziehungsrechte pro Verspätungstag und Gepäckstück, wenn kein Schaden durch Ersatzkäufe von notwendigen Kleidungsstücken, Hygieneartikeln etc. entstanden und belegt ist. Tatsächlich liegen uns keine Belege für Ersatzkäufe vor.
Die Höhe des Sonderziehungsrechts bemisst sich nach dem Tag der Übernahme Ihres Gepäckstücks durch unser Unternehmen. Die Annahme Ihres Gepäcks erfolgte am 04.11.2013, der EURO Gegenwert des Sonderziehungsrechts für diesen Tag betrug: 1,13378 €.
Dies ergibt bei dieser Verspätung einen Haftungshöchstbetrag von 6,35 €, den wir zur Auszahlung angewiesen haben.
Diesen Betrag überweisen wir auf das angegebene Konto.
Die Erstattung des Zeitwertes des beschädigten Koffers und die Gebühren für das Gutachten wurden Ihnen erstattet.
Da eine Beschädigung der Reisetasche nicht angezeigt wurde, ist davon aus zu gehen, dass der Inhalt nicht transportsicher verpackt war.
Eine weitergehende Erstattung lehnen wir aus den dargelegten Gründen ab.
Wir würden uns freuen, wenn Sie auch künftig die Leistungen des DB Kuriergepäckservice in Anspruch nehmen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Voigt
Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

Bestell-/Kundennummer: Hermes Ihre Hermes Vorgangsnummer: 9577706

Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:

Volle Erstattung

Antwort auf die Beschwerde vom 22.12.2013
Hermes Germany GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.12.2013 | 07:15 Uhr

Sehr geehrter Herr Graw,

entschuldigen Sie bitte die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wir werden den Vorgang erneut prüfen und werden Ihnen den Bescheid in den nächsten Tagen per Post zukommen lassen.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.

Beste Grüsse

Ihr Hermes Kundenservice

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Leider wurde das Problem nicht gelöst. Hermes weist jede Schuld von sich. Alle Versprechen die mir per telefon zugesagt haben sind nicht mehr von Bestand. Ich habe jetzt meinen Anwalt eingeschaltet.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Graw

Keine Einigung errungen. Anwalt eingeschaltet.