Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Angaben aus meinem Antrag sind leider aus Unwissenheit falsch. Ich verbauche etwa ein Drittel der veranschlagten Summe.
Gegen die Abschlagshöhe von 45€ lege ich WIDERSPRUCH ein und setze Ihnen einen Frist bis zum 16.12.2013 den Abschalg den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Ich schlage 25€ vor.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Anpassung vorzunehmen, wenn ich nachweise, dass meine Verbrauch geringer ist. §13 STromGVV
§ 13 Abschlagszahlungen
(1) 1Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. 2Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. 3Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. 4Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Den Nachweis führe ich mit dem beigefügten Foto vom 6.12.2013, auf dem mehr als ein Vierteljahr dokumentiert ist. Da ich nicht mit Strom heize/Warmwasser bereite (ich bin naemlich zufaellig auch Ihr Gaskunde.) gibt es keinen Anlass zu glauben, dass dieser Verbrauch sich signifikant ändert.
Weitere Schritte behalte ich mir vor. lieber wäre mir aber eine kulante, kundenfreundliche Lösung ohne Mieterschutzbund, Beschwerdestelle bla bla.
Ihr hoffentlich langfristig zufriedener Kunde
Manu von Cube
Bestell-/Kundennummer: Mein Stromvertrag: 01770232
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Abschlagssenkung auf 25€/Monat
Antwort auf die Beschwerde vom 17.12.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 2
Keine Reaktion bisher. Ich habe den fall auch bei der bundesnetzzentralw zur Schlichtung.
Fantastisch, vielen Dank.
Guter Service, zufriedener Kunde
von Cube
--------------------------------------------
servicestrom@extraenergie.com schrieb am Di, 7.1.2014:
Betreff: Schlichtungsverfahren Vertrag 1770232
An:
Datum: Dienstag, 7. Januar, 2014 11:08 Uhr
Ihre Zeichen:
Schreiben vom:
16.12.2013
Unser Zeichen:
Sehr geehrter Herr von Cube,
wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde bei der
Schlichtungsstelle Energie e. V. und teilen hierzu Folgendes
mit:
Sie haben mit unserem Unternehmen einen Stromliefervertrag
im Tarif Extrastrom 12 unter der Auftr. -Nr. xxx geschlossen. Lieferbeginn war am 28.10.2013.
In Ihrem Antrag haben Sie einen Jahresverbrauchswert von
1800 kWh angegeben. Wie Ihnen mitgeteilt, wurde dieser Wert
durch den Verteilnetzbetreiber nicht bestätigt. Dieser hat
uns einen Jahresverbrauchswert von 3000 kWh gemeldet.
Nachdem durch den Verteilnetzbetreiber die in der Folge
beantragte Senkung des Jahresverbrauchswertes auf 1800 kWh
endgültig bestätigt wurde, sind die monatlichen Abschläge
auf 45,00 € angepasst worden. Die auf Basis des
Jahresverbrauchswertes errechneten monatlichen Abschläge
sind bindend und können nicht einfach nach Gutdünken nach
oben oder unten verändert werden.
Wir verweisen insoweit auch auf Ziffer 3.5. der dem
Vertrag zugrunde liegenden AGB:
„ … Der Lieferant wird unter Berücksichtigung des zu
erwartenden Jahresverbrauchs des Kunden und der von ihm
gewählten Tarifart monatliche Abschlagszahlungen oder
Vorauszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese
unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs
nach billigem Ermessen, i. d.R. auf der Grundlage der
Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate, ggf. auf Basis der
vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchsprognose
.“.
Da wir jedoch an einer einvernehmlichen Einigung,
Zufriedenheit unserer Kunden und Beendigung des
Schlichtungsverfahrens interessiert sind, wurde am
17.12.2013 erneut eine Senkung der Jahresverbrauchsprognose
auf 600 kWh beim Verteilnetzbetreiber beantragt, was jedoch
erst einmal abschlägig beschieden wurde.
Nach erneutem Antrag mit Hinweis auf den geringen
Stromverbrauch und Prüfung des Zählerstandes erhielten wir
durch den Verteilnetzbetreiber die Mitteilung, dass nunmehr
ein Jahresverbrauchswert von 600 kWh ab 01.02.2014
bestätigt wird.
Im Sinne einer einvernehmlichen Einigung, aus Kulanz und
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden die monatlichen
Abschläge jedoch bereits ab Lieferbeginn, also ab
28.10.2013, auf 25,00 € angepasst. Die Rechnungen mit der
vormaligen Abschlagshöhe werden sämtlichst storniert und
unter Berücksichtigung der angepassten Abschlagshöhe
kurzfristig neu erstellt. Sie können dies in Kürze auf
unserer Homepage innerhalb Ihres persönlichen Bereichs zur
Kenntnis nehmen.
Wir hoffen, damit eine für beide Seiten akzeptable Lösung
gefunden zu haben, damit das Schlichtungsverfahren seine
Beendigung finden kann. Sie werden höflich gebeten, der
Schlichtungsstelle mitzuteilen, dass wir uns in Einigung
befinden.
Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie GmbH
Schlichtungsabteilung