Paket auf Grundstück abgestellt, Ware unbrauchbar

GLS Germany
Neuenstein

Der GLS-Fahrer hat mein Paket bei Schneesturm im 30 - 40 cm tiefen Neuschnee abgestellt. Der Abstellort war für jeden zugänglich und für jeden Passanten sichtbar. Danach ging der Fahrer zu meiner 75 Jahre alten Nachbarin und ließ sie für mein Paket unterschreiben, was sie nie persönlich erhalten hat. Natürlich ist unter diesen Vorraussetzungen die Ware im Wert von 151 EUR unbrauchbar. Der Absender hatte die Ware mehr als ordnungsgemäß verpackt. Auf eine Reklamation durch mich als Empfänger und durch den Absender gab es bis zum aktuellen Zeitpunkt keine Reaktion.

Bestell-/Kundennummer: 333568949887

Meine Forderung an GLS:

Erstattung der Ware + Versandkosten zu 100 %

Antwort auf die Beschwerde vom 18.12.2013
GLS Germany

Abteilung: Customer Service Schwerin

18.12.2013 | 12:08 Uhr

Sehr geehrte Frau Krichenbauer,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter@gls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.

Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

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Inzwischen ging das Ablehnungsschreiben bei mir ein, mit Verweis auf die AGB's. Diese wurden leider von GLS nicht eingehalten. Es wurde Widerspruch per Fax eingelegt. Mal sehen, was jetzt passiert.

Bis jetzt habe ich leider noch keine Rückantwort auf den Widerspruch des Ablehnungsschreiben erhalten.

Was genau stand denn im "Ablehnungsschreiben" drin?

In dem Ablehnungsschreiben stand, dass der Weg der Sendung verfolgt wurde und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Eine Abgabe beim Nachbarn ist lt. GLS AGB's zulässig. Das ist die Antwort auf die Reklamation des Absenders. Auf meine eigene Reklamation gab es leider bis jetzt keine Antwort seit ca. 2 Wochen.

Das ist aber was anderes als "Schneesturm" und "40 cm tiefer Neuschnee". Was stimmt denn jetzt?

Die Frage kann ich jetzt zwar nicht nachvollziehen. Der Sachverhalt hat sich zugetragen wie ich beschrieben habe. Wäre mein Paket unversehrt beim Nachbarn abgegeben worden, bräuchte ich ja nicht reklamieren. Das GLS einen Standardbrief verschickt ohne auf den Sachverhalt einzugehen, hat mich auch sehr erstaunt.

1. Formbrief: Das ist doch ganz normal. Ob Formbrief oder individuell formuliert, was drin steht gilt.

2. Zur Nachvollziehbarkeit meiner Frage: GLS teilt Ihnen schriftlich mit, sicher nach Rücksprache mit dem Fahrer, dass keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten. Sie schreiben, das Paket wurde im Schneesturm bei bis zu 40 cm Neuschnee abgestellt. Das wäre eine Unregelmäßigkeit, die aber GLS bestreitet. Eine/r sagt die Unwahrheit. Ich fragte: Was stimmt denn jetzt? Ist meine Frage jetzt nachvollziehbar?

Conclusio: Sie behaupten eine Unregelmäßigkeit. GLS bestreitet das. Und jetzt?

Hier steht nicht, daß GLS Rücksprache mit dem Fahrer hielt. Das ist frei interpretiert. Im Kommentar steht, daß ich Widerspruch gegen das Schreiben eingelegt habe. Da das Standardschreiben nicht auf meinen Fall zutrifft. Arbeiten Sie für GLS?

Hier steht nicht, daß GLS Rücksprache mit dem Fahrer hielt.
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Da steht, der "Sendungsverlauf" sei zurückverfolgt worden. Hat man da mit dem Fahrer gesprochen? Was meinen Sie?

Im Kommentar steht, daß ich Widerspruch gegen das Schreiben eingelegt habe.
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Widerspruch gegen ein Schreiben? Was soll denn der Unsinn?

Arbeiten Sie für GLS?
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Nein. Arbeiten Sie für die Konkurrenz? (Gestatten Sie, dass ich gleichermaßen dämlich zurückfrage.).

Da mir keine Fakten zur Stellungnahme des Fahrers vorliegen, kann ich diese Frage nicht beantworten.

Ich wünsche ihnen friedliche Feiertage und ganz viele rhetorisch korrekte Weihnachtsgrüße

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst