Ich war in der U- Bahn Linie U5 unterwegs als ich in eine Kontrolle geriet. Mein Fahrschein (Einzelfahrschein AB) hatte noch Gültigkeit als ich am bahnhof Wuhletal zustieg. Leider hielt der Zug einige zeit zwischen den Bahnhöfen Friedrichsfelde und Lichtenberg im Tunnel.
Am Bahnhof Lichtenberg wurde ich nach Verlassen des Zuges aufgefordert meine Fahrkarte vor zu zeigen. Dieses tat ich natürlich und der "nette" Kontrolleur bemerkte, dass der Fahrschein schon 2 Minuten abgelaufen sei und er nun meine Personalien aufnehmen muss.
Meinen Einwand, dass der Zug im Tunnel stand und ich dort schlecht einen neuen Fahrschein lösen kann, irgnorierte er und beharrte weiter darauf, meine Personalien auf zu nehmen.
Widerwillig gab ich meinen Perso heraus denn auf noch mehr Theater mit Polizei und allem drum und dran hatte ich auch keine Lust.
Nun habe ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 40€ wegen angeblichem Schwarzfahren, weil mein Fahrschein wegen einem halt im Tunnel abgelaufen war.
Meine Forderung an BVG:
An die verkehrssituation angepasste Kontrollen. Fahrscheinautomaten in den Zügen der U- Bahn.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Eben bei der BVG Hotline angeraufen und den Sachverhalt geschildert. Die Antwort: "Wenn der Fahrschein abgelaufen ist, dann ist der ungültig und die Strafe ist berechtigt. SIE müssen sicherstellen, dass sie auch bei einem verkehrsbedingten Halt einen gültigen Fahrschein besitzen. " Traurig, dass ein Verkehrsbetrieb zu solchen Mitteln greift. Ich werde in Zukunft entweder mein Auto oder das Fahrrad nutzen.