Jugendarbeitsschutzgesetz

Eine Bekannte von mir, die Tochter ist eine Aushilfskraft bei Hol Ab, sie zeigte mir ihren Arbeitsvertrag und da stand was von "Nicht mehr als max. 15 Stunden die Woche arbeiten" Ich habe mir ihren Plan angeschaut und sie hat immer über 15 Stunden und muss jeden Samstag arbeiten.

Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz § 16 (2) muss sie mindestens 2 Samstage im Monat frei bekommen. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass eine Jugendliche jeden Samstag arbeiten muss, achten sie gar nicht auf das Privatleben?

Meine Forderung an HOL'AB! Getränkemarkt:

Gerechtere Arbeitszeiten der Jugendlichen

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 176 Tagen und 21 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Leider hat sich die Firma nicht gemeldet.