In unserem Neubau wurde in 12/2007 eine Gas-Brennwerttherme von Ihnen mit dem Typ CGB 11 ein und in Betrieb genommen. Die Anlage zeigte nun gerade am Heiligen Abend (24.12.2013) den Felhercode 024 - defektes Gasgebläse an. Anfangs ließ sich der Fehler beheben. Doch seit dem 1. Weihnachtsfeiertag lässt sich der Fehler nicht mehr beheben. Die Anlage ist außer Betrieb.
Meine Nachforschungen ergaben nun, dass es sich bei dem genannten Gerät um ein haufigiges Problem handelt. Mir ist bewusst, dass eine Regulierung außerhalb der Gewährleistungfrist liegt. Doch m. E. darf ein so kostenintensives Ersatzteil eines namenhaften Produkts deutschen Herstellers nach so kurzer Betriebsdauer nicht kaputt gehen.
Wir sind ein 3 - Personehaushalt mit einem Kleinkind. Wir sind daher zwingend auf die Heizung und Warmwasser in dieser kalten Jahreszeit angewiesen.
Ich bitte die fa. WOLF um Regulierung im Rahmen ihrer Kulanz, indem sie das Ersatzteil -das Gebläse- kostenlos zur Verfügung stellt.
Meine Forderung an Wolf:
Kostenloses neues Gebläse
Antwort auf die Beschwerde vom 29.12.2013
Sehr geehrte (r) Frau/Herr Feldhusen,
obwohl die zweijährige Gewährleistung bereits weit überschritten ist, ist die Fa. Wolf bereit Ihnen kulant entgegen zu kommen. Die Fa. Wolf stellt einen neuen Ventilator kostenlos zur Verfügung. Die Bestellung und der Einbau des Ventilators muss jedoch durch den Installateur erfolgen. Ihr Installateur kann unter Berufung auf diese Nachricht einen Ventilator kostenlos bei Wolf bestellen. Ein Direktversand an Sie als Anlagenbetreiber ist leider nicht möglich, da die Fa. Wolf ausschließlich an eingetragene Heizungsfachfirmen bzw. Händler vertreibt.
Wir hoffen Ihnen hiermit einen akzeptablen Lösungsvorschlag aufgezeigt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. A. Markus Schaller, Wolf GmbH
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst