Trotz Garantie / Gewährleistung keine Reparatur

Saturn
Leipzig

Ich habe mir im November 2012 bei Saturn einen HP Laptop gekauft. Bis November 2013 lief dieser auch gut, bis auf einmal das Display dunkel blieb. Ich habe das Laptop neugestartet, doch es blieb dunkel. Kassenbon rausgesucht und ab zu Saturn, dort wurde mir gesagt, dass er eingeschickt wird.

Zwei Wochen später bekam ich eine SMS, ich könne mein Gerät abholen. Als ich bei Saturn ankam, wurde mir gesagt, die Reparatur würde 160 Euro kosten, da keine Garantie bestehe, da das Gerät älter als 6 Monate sei. Da ich damit nicht einverstanden war, immerhin habe ich ja 2 Jahre Garantie, habe ich ihn so nicht mitgenommen, darauf hin wollte sich Saturn nochmal kümmern, sie gaben mir ein Austauschgerät mit.

Wieder zwei Wochen später ein Anruf durch Saturn. Jetzt heißt es, sie würden aus Kulanz die Hälfte der Kosten, also 80 Euro, übernehmen.

Meine Frage: wenn ich ein 1 Jahr altes Gerät abgebe, wo noch mindestens 1 Jahr Gewährleistung ist, warum soll ich dann die Kosten selber tragen? Sechs Monate Garantie ist ja so weit richtig, aber der Rest ist Gewährleistung und das bedeutet, dass mir der Hersteller für zwei Jahre ein funktionstüchtiges Gerät zur Verfügung stellen muss.

Bei allen Onlinehändlern wie Amazon usw. hat man nicht solche Probleme. Man hört es aber sehr oft, dass Saturn nicht kundenfreundlich ist. Aber solange mein Laptop nicht repariert wird, werde ich den Austausch behalten!

Meine Forderung an Saturn:

Reparatur

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 176 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Vielleicht haben sie sich ja nur verschrieben, aber die Gewährleistung beträgt 6 Monate, nicht die Garantie. Und was die Garantie angeht, wieviel und für welche Defekte lobt der Hersteller diese aus?
Haben Sie mal den direkten Kontakt mit dem Hersteller gesucht?

Marcel.

Auf den Punkt. Korrekt.

7459779

Auch alles korrekt zitiert. Aber hier ging es um die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie", die ein wenig durcheinander gewürfelt wurden.
Ergänzungen zum besseren Verständnis:

1. Vor Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Danach, wie oben von Marcel richtig erwähnt, Beweislastumkehr.

2. Wenn also vor Ablauf von 6 Monaten reklamiert wird, entscheidet der Käufer, ob Tausch oder Nachbesserung.

3. Das alles hat aber nichts mit der Garantie zu tun, sondern ist EU-Recht.

>>Mit dem oben zitierten text macht sich die Verbraucherzentrale regelmäßig Lächerlich. >>

Das sehe ich nicht so. Die Aussagen sind richtig.

Es gibt Firmen mit gutem Kundenservice und Firmen mit schlechtem. Mein letzter Laptop von einem namhaften Onlinehändler ging nach 22 Monaten kaputt. Ich war natürlich nicht sehr glücklich, aber dann entschloss ich mich den Laptop einzusenden. Das Ergebnis war ich hatte innerhalb von weniger als einer Woche den vollen Preis + eine Versandkostenpauschale und man hat sich für den Fehler entschuldigt.

Man sollte beim Kauf eben auch darauf achten wie der Verkäufer mit Reklamationen umgeht.

P. S. Ich wünsche Ihnen viel Glück, Sie werden es brauchen.

Avoozl

Völlig richtig. Und da kommt dann nach "Garantie" (Hersteller) und "Gewährleistung" (Gesetz) der dritte Begriff ins Spiel: "Kulanz" (Händler und/oder Hersteller).

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst