Gegenstand der Beschwerde ist ein unterfahrbares Waschbecken, Preis 146,32 €, zuzüglich Versandkosten 20,-- € (versicherter Versand) durch Hermes.
Meine erste Schadensmeldung an Hermes wurde abgebügelt:
"Unter Berücksichtigung der unbeschädigten Außenverpackung sowie der nicht transportsicheren Innenverpackung lässt sich ein schadenursächliches Ereignis durch unsachgemäßes Handling der Sendung nicht nachvollziehen. Bei Verwendung einer unzureichenden Innenverpackung können wir keine Haftung übernehmen. Hier verweisen wir sowohl auf die gesetzlichen Haftungsausschlussgründe als auch auf unsere AGB und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen jede Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt sein muss.
Wir bitten um Verständnis, die von Ihnen gewünschte Kostenübernahme aufgrund der geschilderten Sachlage ablehnen zu müssen."
Mein Widerspruch:
Ich habe kein Verständnis und lege hiermit Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme ein. Worauf begründet sich Ihr Urteil, das Waschbecken habe eine unzureichende Innenverpackung gehabt und die Außenverpackung sei unbeschädigt? Das gelieferte Paket steht so, wie wir es erhalten haben, noch immer in der Garage, lediglich an einer Seite geöffnet. Selbstverständlich ist die Außenverpackung eingedrückt, so dass bei Anlieferung bereits zu befürchten war, dass der Inhalt defekt sein könnte. Das war auch der Grund, warum wir den Hermes-Fahrer gebeten haben, bei der Öffnung des Paketes anwesend zu bleiben. Das Waschbecken war/ist noch immer umwickelt mit dickem Filzwollstoff und darüber Luftpolsterkissen. Auf der Außenverpackung befinden sich Aufkleber mit "Bruchgefahr, Vorsicht nicht werfen" sowie Abbildung "Glas". Gerne könne Sie einen Begutachter vor Ort schicken, der das Paket -noch immer im Zustand der Anlieferung- in Augenschein nimmt! Ich bitte nochmals um Begleichung des Schadens. wurde erneut abgewiesen mit dem Hinweis:
Antwort:
"Wir bedauern, im vorliegenden Fall auch nach erneuter Prüfung, aufgrund einer mangelnden Innenverpackung, eine Haftung ablehnen zu müssen.
Die von Ihnen beschriebene Verpackung war diesbezüglich ungenügend, weil eine Fixierung und Polsterung durch die Innenverpackung nur in unzureichender Weise gewährleistet war.
Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versandes ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.
Es sollte hinlänglich bekannt sein, dass bei einem Massen- / Paketversand in unterschiedlichen Formen im Millisekundenbereich wirksame Stoß- und Druckbelastungen auftreten können, die von einer transportsicheren Verpackung insgesamt aufgenommen werden müssen.
Der nach innen und außen zu gewährleistende Schutz des Sendungsinhaltes durch die Verpackung stellt daher grundsätzlich vor allem Anforderungen an die Festigkeit (Stabilität), an die Beständigkeit und an die Dichtheit der Transportverpackung, sowie an die durch die Innenverpackung zu gewährleistende Polsterung und Fixierung der Ware.
Hier wurde auf ein dem Inhalt entsprechendes fixierendes und ausreichend polsterndes Innenverpackungsmaterial verzichtet.
Wenden Sie sich deshalb bitte im Rahmen des von Ihnen geschlossenen Kaufvertrages mit Ihrer Reklamation an den Verkäufer, da sich Schadenersatzansprüche aus dem Transportvertrag in diesem Fall nicht ergeben."
Ich finde diese Vorgehensweise äußerst kundenunfreundlich und befremdlich, da sich mir der Sinn der Versandversicherung nicht erschließt.
Ich möchte Hermes hiermit ausdrücklich die Gelegenheit geben, sich zu diesem (Vor-) Fall persönlich zu äußern und seine Vorgehensweise zu überdenken.
Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 43323097118 / Schadennummer 9707942
Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:
Volle Erstattung des Kaufpreises von 146,32 € plus Versandkosten 20,-- €
Antwort auf die Beschwerde vom 27.12.2013
Guten Abend Frau Gernsheimer,
wir nehmen Ihren Widerspruch zur Kenntnis und werden die eingereichten Unterlagen der zuständigen Abteilung erneut zur Prüfung vorlegen.
Sie werden schnellstmöglich kontaktiert werden.
Vielen Dank
Ihr Hermes Kundenservice
kommentare und trackbacks 6
Sehr geehrte Carola Gernsheimer,
Kompliment an Sie, denn Ihre Beschwerde hat a) "Hand & Fuß" und ist b) durchaus berechtigt, von Hermes 'versicherungstechnisch' Schadenersatz zu fordern.
Aufgrund Ihrer Schilderungen würde ich es auf einen Rechtsstreit g e g e n Hermes ankommen lassen, denn die ablehnenden Begründungen seitens der Hermes Logistik Gruppe sind unlogisch und hanebüchen.
Das Waschbecken wurde vom VK durchaus sachgerecht verpackt und ging beim beauftragten Transportunternehmen, - nämlich Hermes zu Bruch! Hermes möchte (möglichst) nicht zahlen und versucht die "Schuld" dem Verkäufer ungerechtfertigt anzulasten.
Dieser dürfte wohl kaum ein bereits zerbrochenes Waschbecken versenden und wird dafür ebenfalls Zeugen aufbieten können. Da auch der Hermes-Fahrer das zerbrochene Waschbecken bestätigen kann, werden Sie einen Prozeß gegen Hermes mit 90%-tiger Wahrscheinlichkeit gewinnen! Nehmen Sie sich dazu einen Anwalt; - die Kosten trägt - [nach meiner Einschätzung] - dann ebenfalls noch Hermes.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg; - lassen Sie sich NICHT entmutigen und auf keinen "Kuhhandel" zu Ihren Ungunsten ein.
Hermes hat heute die Übernahme der Kosten für das transportgeschädgte Waschbecken zugesagt aber nicht die Versandkosten in Höhe von 20 Euro!
Sehr geehrte Carola Gernsheimer, Ihr 'Durchhaltevermögen' bzw. Ihre durchaus kluge, beharrlich-sachliche Argumentation; [um die ich Sie übrigens beneide], haben offenbar Früchte getragen und "zum Einlenken" der Hermes Logistik Gruppe geführt. Glückwunsch! Mit den Transportkosten ist das allerdings "so ein Ding mit Pfiff! "Hier sollten Sie sich (zunächst) im Kleingedruckten der Hermes-AGB's kundig nachen, ob Hermes diese ausdrücklich ausschließt bzw. in welchen Fällen eine Erstattung evtl. doch möglich ist! (?) Persönlich würde ich Hermes aus Kulanz bitten, die Transportkosten in Höhe von 20,-€ für beide Parteien zu teilen, wobei Kulanz-Entscheidungen eben keine juristisch einklagbaren 'Entscheidungen' sind. Soll heißen: Ob Hermes tatsächlich auch die [für Sie sicher unnötig in den Sand gesetzten] Portokosten übernehmen muss, kann letztendlich tatsächlich n u r ein Richterspruch entscheiden. Dabei sehe ich allerdings Ihre Gewinnchancen lediglich bei 50:50. Sollten Sie unterliegen, war es ein wirklich teurer Spaß, für den es sich wohl kaum lohnen dürfte, zu klagen. Manchmal ist es einfach klüger, Kompromisse zu schließen!
Sehr geehrte Frau Neven,
vielen Dank für die zügige Bearbeitung unserer Schadensmeldung und Überweisung des Rechnungsbetrages in Höhe von 146,32 Euro auf unser Konto.
Ich bitte um Mitteilung, wann wir mit der Rückerstattung unserer verauslagten ortokosten in Höhe von 20 Euro rechnen dürfen.
Freundliche Grüße
Carola Gernsheimer
Von: socialmedia@hermes-europe.de
Betreff: Hermes Ihre Hermes Vorgangsnummer: 9707942
Sehr geehrte Frau Gernsheimer,
da Frau Neven noch nicht im Hause ist, übernehme ich die Beantwortung Ihrer E-Mail.
Die Erstattung der Portokosten in Höhe von 19,30 Euro habe ich veranlasst.
Der Betrag wird in den kommenden Tagen dem von Ihnen benannten Konto gut geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sörensen
Kundenservice
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Sehr geehrte Frau Sörensen,
herzlichen Dank für die komplette Regulierung des uns enstandenen Schadens!
Freundliche Grüße
Carola Gernsheimer
Gesendet: Dienstag, 07. Januar 2014 um 16:51 Uhr
Die Firma Hermes hat den Schaden in vollem Umfang erstattet. vielen Dank.
vielen Dank auch an das Internetportal ReclaBox.
auf die Meldung, dass ich keine öffentliche Diskussion wünsche, habe ich keinen Einfluss. die Meldung ist nicht in meinem Sinne - ich kann sie leider aber auch nicht löschen.