Am 9.10.2013 wurde in unserer Anlage der Strom durch den Anbieter abgelesen. Bis heute kann ich diesen Zählerstand nicht überprüfen, da der Zählerstand vom System noch nicht frei gegeben wurden. Natürlich erhalte ich demzufolge auch wie in den letzten Jahren keine pünktliche Abrechnung.
Da mich die Versuche, bei der EON Hotline auch nur irgenwelche Fragen beantwortet zu bekommen, eher in den Wahnsinn treiben, muss ich wie auch letztes Jahr diesen Weg gehen, mich hier über EON beschweren, und darauf drängen, meinen Zählerstand ins System einzutragen (es sind inzwischen fast zwei Monate nach der Ablesung!) und mir die Abrechnung zuzuschicken.
Seit der Systemumstellung 2011/12 ist der Vertragspartner EON eine Katastrophe!
Bestell-/Kundennummer: 3804859843
Meine Forderung an eon energie Deutschland:
Eintrag des Zählerstands in System und Zusendung der Abrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 03.01.2014
Sehr geehrte Frau Heckmann,
wir freuen uns sehr, dass wir das bestehende Missverständnis in einem Telefonat gemeinsam ausräumen konnten. Gern haben wir die uns fehlerhaft übermittelten Daten des Netzbetreibers korrigiert. Die Abrechnung erstellen wir jetzt schnellstmöglich.
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland
Antwort auf die Beschwerde vom 03.01.2014
Sehr geehrte Frau Heckmann,
wir freuen uns sehr, dass wir das bestehende Missverständnis in einem Telefonat gemeinsam ausräumen konnten. Gern haben wir die uns fehlerhaft übermittelten Daten des Netzbetreibers korrigiert. Die Abrechnung erstellen wir jetzt schnellstmöglich.
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland
kommentare und trackbacks 2
Ich wurde sofort am nächsten Tag telefonisch kontaktiert. Die Papierversion der Abrechnung liegt zwar noch nicht vor, sie konnte jedoch bereits online eingesehen werden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst