Ich war mit meiner Frau vor Weihnachten im Main-Taunus-Zentrum in Frankfurt.
Wir waren in der dortigen Swarovski-Filiale, ich kaufte meiner Frau zwei Armbänder, die Verkäuferin fragte, ob wir auch Ohrstecker dazu haben wollten. Meine Frau sagte, dass sie bei Ohrsteckern keinen Modeschmuck vertrage. Die Verkäuferin meinte, das wäre absolut kein Problem, da die Ohrstecker Stecker aus Titanium hätten, die würde jeder vertragen.
Ich schenke meiner Frau diese Ohrstecker zu Weihnachten. Meine Frau trug die Ohrstecker zwei Stunden und hatte schon rote Ohrläppchen, die sich später entzündeten.
Wir gingen ins MTZ und wollten das Geld zurück haben, aber trotz Beschwerde erhielten wir nur einen Gutschein.
Da es eine falsche Beratung war, um ggf. noch mehr Umsatz vor Weihnachten zu machen, möchte ich das Geld zurück, es ist ja nicht wegen "nicht gefallen", sondern weil das Produkt mangelhaft bzw. unverträglich ist.
Es wurde auch beim Verkauf nicht darauf hingewiesen, dass es kein Bargeld beim Umtausch gibt, es steht zwar auf dem Kassenbon, aber den bekommt man ja erst nach dem Kauf.
Bestell-/Kundennummer: 9009650170881-5017088
Meine Forderung an Swarovski:
Gutschein gegen Bargeld eintauschen.
Antwort auf die Beschwerde vom 02.01.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Geduld.
Gerne möchten wir uns um eine Lösung bemühen und benötigen von Ihnen weitere Informationen zum Sachverhalt.
Bitte melden Sie sich direkt beim Swarovski Kundenservice:
customer_relations.de@swarovski.com
Ihr Ansprechpartner: Christina Lieb / Consumer Service Manager
Tel. -Nr. 08341-970180
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und sind sicher, eine Lösung aus Kulanzgründen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Lieb
Consumer Service Manager
Swarovski (Deutschland) GmbH
Hüttenstr. 25-27
87600 Kaufbeuren
kommentare und trackbacks 5
Lieber Bf,
Sie haben den Vertrag in der fehlerhaften Annahme geschlossen, dass das Produkt von Ihrer Frau problemlos zu tragen sei. Diese fehlerhafte Annahme beruhte auf einer Falschauskunft der Verkäuferin, der Vertragsschluss erfolgte also täuschungsbedingt.
Verlangen Sie also die Aufhebung des Kaufvertrags. Sie können im Streitfalle die falsche Auskunft auch nachweisen, denn Ihre Frau war ja dabei.
Um Himmels willen, meine Antwort gilt dem Vorredner, halten Sie sich mit juristischen Ratschlägen dieser apodiktischen Art zurück. Das ist niemandem hier dienlich. Sie sind, das erkennt jeder Jurist sofort, kein solcher.
Wenn Sie möchten, lesen Sie bitte ein einschlägiges Urteil des BGH nach. Finden Sie das allein, oder brauchen Sie den link? Ich müsste eben nachschauen.
Und noch einmal Bf: Fechten Sie den Kaufvertrag an.
Herr/Frau Vorredner/in, Sie sind nicht nur kein Jurist, Sie sind auch ein Kindskopf. Und damit Ende dieser Kindereien hier.
PS: Bf, befolgen Sie meinen Rat, Sie sind auf der sicheren Seite. Viel Erfolg.
Die Beschwerde wurde noch nicht gelöst, ist aber in Arbeit.
Der Fall wurde zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Ich danke der Reclabox und der Service-Managerin von Swarovski.