Almado reagiert weder auf Einschreiben per Post noch auf E-Mail. Bekomme seit Wochen keine Antwort. Durch die Verzögerung kann ich den Anbieter nicht wechseln und muss bei Almado-Energy bleiben. Mein Mail, dass vor zwei Wochen an Almado ging!
Ich habe meinen Vertrag am 31.10.2013 per Mail gekündigt. Leider habe ich keine Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten. Ich weise Sie darauf hin, dass eine per E-Mail erklärte Kündigung wirksam ist, auch wenn die Parteien vereinbart hatten, dass eine ordentliche Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Das geht aus einem Urteil vom 26.01.2012 des Oberlandesgericht München hervor. Das OLG stützt sich zur Begründung auf § 127 Absatz 2 BGB. Für die Wirksamkeit einer Erklärung per Mail ist es nach Ansicht des OLG nicht erforderlich, die am Computer verfasste Erklärung auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben, einzuscannen und dann zu versenden. Denn dies ist zum einem im Geschäftsverkehr nicht üblich und oft nicht praxistauglich. Es reicht deswegen aus, dass aus der Mail zu erkennen ist, von wem sie abgegeben wurde. In dem vom OLG entschiedenen Fall kommunizierten die Vertragspartner des Öfteren per E-Mail, was das Gericht als Indiz dafür wertete, dass die Parteien übereinstimmend wollten, dass E-Mails der Schriftform genügen sollten. Außerdem argumentierte das Gericht, für den Empfänger der E-Mail sei zu keinem Zeitpunkt unklar gewesen, von wem die Mail mit der Kündigung stammte. Die mit der Schriftformklausel bezweckte Klarheit würde daher auch durch eine einfache E-Mail erreicht. Dafür spricht auch, dass der Empfänger der Kündigung seinem Vertragspartner nicht in unmittelbarem Anschluss an den Erhalt der E-Mail auf die Nichteinhaltung der Schriftform hingewiesen hat. Vereinbaren Vertragspartner, dass Erklärungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen, so muss das Dokument, das die Erklärung enthält, grundsätzlich gemäß § 126 Absatz 1 BGB von den Erklärenden unterschrieben sein.
Da wir ausschließlich per E-Mail kommunizierten und die Wirksamkeit der Schriftform von mir nicht unterschrieben wurde ist meine Kündigung vom 31.10.2013 per E-Mail zum 31.01.2014 rechtlich in Ordnung. Auch wurde ich von Ihnen über die Unwirksamkeit meiner Kündigung nicht informiert, sodass ich diese innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich nicht mehr bestätigen konnte. Ich fordere Sie daher auf, mir meine Kündigung zum 31.01.14 unverzüglich zu bestätigen, anderen Falls übergebe ich die Sache meinem Rechtsbeistand zu Klärung!
Bestell-/Kundennummer: 16211M1252
Meine Forderung an almado-ENERGY:
Bestätigung meiner Kündigung
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Almado hat es nach 2 1/2 Monaten geschafft mir meine Kündigung zu bestätigen. Habe mich bei allen möglichen Stellen über Almado beschwert. Nur so kommt man zu seinem Recht! ReclaBox war sehr hilfreich!
Hallo,
hier wird vom "Einwurf-Einschreiben" gesprochen. Ich kann nur abraten und auf ein "Einschreiben mit Rückschein" hinweisen. Das ist teurer, aber man lebt ruhiger.
Beim EmR unterschreibt jemand mit seiner persönlichen Unterschrift. Beim normalen Einwurf-Einschreiben nicht. Das macht den Unterschied.
MfG
Beide bisherigen Hinweise sind meiner Meinung nach nicht die beste Option, weder das Einschreiben Einwurf noch das Einschreiben mit Rückschein.
Gerade Firmen wie Almado kämen vor Gericht noch auf den Trichter, zu behaupten, dass im Einschreiben mit Rückschein nur ein leeres Blatt Papier drin war. Das Einschreiben beweist nur, dass IRGENDWAS zugestellt wurde, nicht aber den korrekten Inhalt des Schreibens.
Wer ganz sicher gehen will, dass sowohl Zustellung als auch Inhalt (ganz wichtig!) offiziell beurkundet sind, der muss die Zustellung per Gerichtsvollzieher wählen. Diese kostet nur ca. 13 EUR und schafft die absolute, gerichtsverwertbare Sicherheit.
Ich habe es so geschafft, dass mir Almado innerhalb von nur 6 Tagen (!) nach Absenden meines Schreibens an das Amtsgericht Köln zwecks Zustellung per Gerichtsvollzieher eine KORREKTE Kündigungsbestätigung per Mail zugesandt hat, nachzulesen hier:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18806.0.html
Wahrscheinlich gab es auch lange Gesichter dort, als der Gerichtsvollzieher mit dem beurkundeten Schreiben da auf der Matte stand. Es schindet auf jeden Fall auch Eindruck und trägt auch gleich die richtige Nachricht in sich: "Leute, passt auf, denn von euch lass ich mich nicht verar***en. "