Für alle Kunden von Extraenergie GmbH, Prioenergie, Hitenergie usw. ist nachfolgendes Urteil vom LG Düsseldorf-Urteil vom 17. Oktober 2013-
Az.: 14c O 122/13 U. 7 DIN A4 Seiten, ein Muss, dieses Urteil zu lesen.
Antragsgegnerin ist die Extraenergie GmbH. Man beachte den Streitwert von EURO 50000,00, da kann ein Anwalt richtig Geld machen. Dieses Urteil behandelt in erster Linie Guthabenauszahlung und Festlegung von monatlichen Abschlägen. Dieses Urteil ist in allen Punkten niederschmetternd für die Extraenergie GmbH.
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In meiner Sache hat sich nichts geändert außer: Die Firma ist nicht bereit, trotz mehreren Ankündigungen meine Einzahlungen im Kontoauszug des Kundenkontos im Onlineportal zu buchen.
Ihre monatlichen Abschlagsrechnungen werden natürlich dargestellt. Dadurch entsteht ein falscher Saldo. Das hindert die Firma nicht daran, mir am 07.01.2014 eine Mahnung zu schicken.
Weiterhin teilt mir die Firma mit, dass sie keine Schreiben von mir mehr beantwortet, sehr wahrscheinlich habe ich Ihnen, wie bereits am 19.12.2013 berichtet, Lügen nachgewiesen.
Mein Netzbetreiber bat mich zum 15.12.2013, den Zählerwert vom Gas mitzuteilen. Dieses habe ich pünktlich zum 15.12.2013 mit 9148,435 kWh getan. Die Extraenergie hat diesen Wert nachweislich schon am 28.12.2013 auf den 31.12.2013 vorgebucht. Dementsprechend habe ich den genauen Zählerwert vom 31.12.2013 über 9278 kWh der Extraenergie mitgeteilt, dies ist nicht der 1. Versuch, den Zählerwert falsch darzustellen, wie bereits berichtet.
Da sie keinerlei Schreiben mehr beantworten wollen, sehe ich mich gezwungen, meine Anwältin einzuschalten und meinen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen.
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Vorzeitige Kündigung der beiden Verträge
Antwort auf die Beschwerde vom 11.01.2014
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Am 30.12.2013 und am 08.01.2014 haben wir Sie bereits via ReclaBox kontaktiert. Leider haben wir bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten.
Wir möchten Ihren Fall gern an einen unserer Experten übergeben. Um dies zu ermöglichen, bitten wir Sie, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummern und den Link zu Ihrer ReclaBox-Beschwerde an. Nach genauer Prüfung werden wir Sie umgehend informieren.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 4
An Reclaboxler-7492981
Sollte ich die Mitglieder und Leser der Reclabox falsch eingeschätzt haben mit dem Hinweis auf das obige Urteil?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst