Ich hatte im April 2013 meinem Mann einen Gutschein von Rudolf Berger BoulevardFashion geschenkt.
Im Mai hatte meinem Mann einen Termin zum Maß nehmen und sich leider von Herrn Berger überzeugen lassen, dass er sich für das bessere Material und eine zweite Hose entscheiden sollte, wofür wir noch einmal € 249 ausgegeben haben. Bezüglich der Lieferung wurde mein Mann, der immer persönlich bei Herrn Berger vorsprach, immer wieder vertröstet, bis es ihm Ende November 2013 endlich zu blöd war und er Herrn Berger darum gebeten hat ihm doch das bezahlte Geld (insgesamt € 548,-) zurück zu geben. Herr Berger zuckte nur mit der Schulter und meinte, mein Mann sollte ihm seine Forderung schriftlich mitteilen. Das haben wir dann auch gemacht und ihm eine Frist für die Rückzahlung gesetzt. Eine Rückzahlung seitens Herrn Berger ist nicht erfolgt, so wie es von ihm auch keine Erklärungen gibt, wie er es sich vorstellt € 548 zu kassieren ohne irgendeine Gegenleistung zu erbringen. In unseren Augen ist das Betrug vom Allerfeinsten. Nebenbei haben wir erfahren, dass Herr Berger die Ware billigst im Ausland anfertigen lässt - von wegen Maßanfertigung im Atelier. Wir haben das Ganze jetzt dem Anwalt übergeben, da wir uns grundsätzlich gegen so eine dreiste Abzocke wehren.
Meine Forderung an BoulevardFashion.com:
Erstattung der geleisteten Zahlung von € 548 - da Gegenleistung fehlt.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Die Angelegenheit wird nunmehr vom Anwalt
verfolgt. Herr Berger hat nach wie vor noch keine Stellungnahme abgegeben.
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Herr
Berger hat auch nichts von sich hören lassen. Der Anwalt reicht diese Woche die Klage ein - eine andere Möglichkeit bleibt leider nicht.
Herr Berger hat, wie erwartet noch nicht reagiert. Der Vollstreckungsbescheid läuft. Inzwischen hat sich jemand gemeldet, der auf die gleiche Weise um € 2.000 betrogen wurde. Er möchte sich an mein Verfahren anhängen.