Klarmobil stellt ominöse Rechnung für Dritt - Anbieter

Büdelsdorf

Leider hat Klarmobil trotz Zusage bis heute auf 72237 nicht reagiert.

Bestell-/Kundennummer: 1050169655

Klarmobil buchte 2 Monate lang für einen ominösen Drittanbieter ab, ohne dass es dafür einen gültigen Vertrag gab. So unvermittelt, wie mir diese Drittanbieterkosten in Rechnung gestellt wurden, verschwanden sie danach auch wieder, ohne dass ich z. B. einen Vertrag gekündigt habe und ohne dass ich wusste bzw. Klarmobil mir mitgeteilt hat, in wessen Nahmen bei mir diese Beträge abgebucht wurden.

Insgesamt geht es um diese beiden Rechnungen:

F13010035922 v. 04. 11. 2013 über 32,42 € als auch

F13008937200 v. 30. 09. 2013 über 24,93 €

Ich bin sofort nach erster Rechnung in Widerspruch bezüglich der Drittanbieterkosten gegangen und habe ein Abbuchungsverbot für Beträge, die den monatlich vertraglich geschuldeten Betrag überschreiten, ausgesprochen.

Zeitgleich lies ich eine Drittanbietersperre einrichten und hatte deshalb kurzzeitig mit einer Frau Eichhorn kontakt, die mir nach einigem Mailwechsel mitteilte:

"Wir setzen uns aus Kulanz mit dem Drittanbieter in Verbindung.
Sofern wir eine Rückmeldung erhalten, wenden wir uns erneut an Sie. “

Seitdem hat sie sich nicht gemeldet. Alle Versuche danach mit ihr bzw. Klarmobil kontakt aufzunehmen erzeugten lediglich weitere Vorgangsnummern. 131022-000018 / 131105-000284 / 131106-001046 / 131122-001131

Zweimal wurde mir mittgeteilt: „Bitte beachten Sie, dass wir noch keine Rückmeldung erhalten haben. Wir haben den Drittanbieter erneut eine Anfrage gestellt.„

und

„Bitte beachten Sie, dass das Lastschriftverfahren Bestandteil Ihres Tarifes ist.
wurde mir auch mehrmals mitgeteilt.

Für mich stellt sich das als komplett absurder Zustand dar. Klarmobil bucht von meinem Konto für einen unbekannten Abzocker ab und wies mich mehrmals darauf hin, „dass das Lastschriftverfahren Bestandteil meines Tarifes ist“.

Auch habe ich die Direktion direkt angeschrieben/gefaxt (13.11.2013) und auch von dort keine Reation erhalten und zurückgebucht.

Bis heute habe ich keine Informationen über den angeblichen Drittanbieter, dafür aber ein 1. Mahnschreiben erhalten. Auf dieses habe ich diesmal per Post mit Widerspruch (13.12.2013) reagiert, welches lediglich zur Folge hatte dass ich im neuen Jahr ein zweites Mahnschreiben vom 23.12.2013 erhielt, welches am 04.01.14 eingegangen ist und eine Zahlungsaufforderung bis zu 02.01.2014 enthielt. Sehr witzig kann man da nur sagen.

Ich widerspreche nunmehr auch Ihrer Rechnung F14000025675 vom 03.01.2014, bezüglich der Inrechnungstellung der Rücklastschriftkosten, da Klarmobil die Rücklastschrift aus genannten Gründen zu verantworten hat.

Ich erwarte von Klarmobil zu akzeptieren, dass die in obigen Rechnungen enthaltenen Beträge für einen angeblichen Fremdanbieter von mir nicht getragen werden, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Die Rechnungen sind zu berichtigen und die laufenden Kosten (monatlich 9,95) mit dem derzeit noch zu Unrecht abgebuchten Betrag von 24 € zu verrechnen.

Sollten wiederum unberechtigte mit Widerspruch bedachte Rechnungsbeträge abgebucht werden, bin ich auch hier gezwungen zurückbuchen zulassen.

Bestell-/Kundennummer: 1050169655

Meine Forderung an klarmobil:

Richtigstellung der Rechnungen und Rücknahme sämtlicher Mahn- und Rücklastschriftkosten

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 147 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Klarmobil hat sich bis jetzt (10 Tage) nicht gemeldet

Klarmobil hat mir sämtliche Verträge gekündigt - auch den nicht Betroffenen -
mit der Behauptung, dass ich meinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sei.
Also Leute, wenn Ihr bei Klarmobil nicht nach Lust und Laune abbuchen lasst, verstoßt Ihr gegen vertragliche Vereinnbarungen. Klarmobil hat den Drittanbieter bis heute nicht ausweisen können / wollen. Da bleibt mir nur folgende Schlüsse:
Entweder ist der vermeindliche Drittanbieter Klarmobil selbst, oder sie hängen so eng mit Abzockfirmen zusammen (denn sie verdienen an Drittanbieterkosten wohl nicht wenig), dass man diese nicht preigeben will.
Fakt ist, die Provider sind nach Telekomunikationsgestz (TKG § 49.) verpflichtet den Drittanbieter mit "ladungsfähiger Adresse" auszuweisen.
Das ist bis heute nicht passiertz.

§45p TKG
Stellt der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dem Teilnehmer eine Rechnung, die auch die Entgelte für Leistungen Dritter ausweist, so muss er dem Teilnehmer auf Verlangen unverzüglich und kostenfrei folgende Informationen zur Verfügung stellen:

1. die Namen und landungsfähigen Anschriften der Dritten,

2. bei Diensteanbietern mit Sitz im Ausland zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst