Sehr geehrte ReclaBox-Leser,
ich habe mal wieder ein Problem mit der Deutschen Post, nicht nur, dass Pakete andauernd nicht ankommen und da selbst mehrfache 2. Zustellungen nicht helfen, geschweige denn der Nachforschungsauftrag.
Nein, den größten Schnitzer haben die sich heute erlaubt. Wir haben öfter mal wichtige Unterlagen per Post zu verschicken, weil die Fahrtkosten im Vergleich zu einem Einschreiben doch eindeutig für das Einschreiben sprechen.
Wir sind beide in der Regel durch unseren Beruf verhindert und haben uns deshalb eine Einschreibemarke im Internet ausgedruckt (legal!) und das dann in den Briefkasten geworfen.
Die Sendung wurde auch abgeholt und bearbeitet, jedoch macht mich ein Eintrag seit vier Werktagen durchaus stutzig. Statt des üblichen Einschreibebelegs den ich mir online ausdrucken kann, wenn die Sendung den Empfänger erreicht, steht da plötzlich "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt."
Was soll das? Der Empfänger hat einen großen breiten Briefkasten an der Tür und ist auch immer erreichbar.
Ich habe nicht 2,75 € bezahlt damit der Empfänger zur Post fahren und sich das dort persönlich abholen muss, sondern damit das frei Haus und mit Empfangsbestätigung gehandhabt wird!
Beim Kundenservice angerufen "ja das steht so in den AGB". Ach, ist die Deutsche Post jetzt schon so gewinnfixiert geworden, dass man neben der Portoerhöhung jetzt auch solche Sendungen einfach mal in ein Postfach legt anstatt einen Boten dafür zu bezahlen?
Eine schiere und ergreifende Frechheit!
P. S. die Sendungsnummer wird aus Datenschutzgründen auf Anfrage herausgegeben
Meine Forderung an Deutsche Post:
Ersatz der Portokosten in Höhe von 2,75 € und die Anfahrtskosten zum Empfänger in Höhe 6 €
Antwort auf die Beschwerde vom 21.01.2014
Hallo ReclaBoxler-1657843,
Sie wundern sich, warum wir Einschreiben auch dann über ein Postfach zustellen, wenn Sie als Absender die Straßenanschrift genannt haben.
Hintergrund ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Empfänger: Richtet er sich ein Postfach ein, dann erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Sendungen - bis auf wenige Ausnahmen – über dieses Postfach ausgeliefert werden. Dies ist in Ihrem Fall auch geschehen und hat weder mit Gewinnmaximierung noch mit Frechheit zu tun.
Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich einfach. Sie erreichen uns unter der 0228 4333111 oder über unser Kontaktformular auf www.deutschepost.de/service. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Viele Grüße
Ihr Kundenservice BRIEF
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"EINSCHREIBEN EINWURF stellen wir direkt über das Postfach zu. Für EINSCHREIBEN findet der Empfänger einen Auslieferungsbeleg in seinem Postfach. Gegen Vorlage dieser Benachrichtigung kann er oder eine von ihm beauftragte Person (Empfangsbevollmächtigter) diese Sendungen am Ausgabeschalter abholen. "
So ist das nun mal geregelt.
Habe jetzt per Email eine Zustellungsmitteilung rückwirkend für einen Tag nach Aufgabe in die Post erhalten, kann seit dem aber meine Sendungsnummer und die damit verbundene Unterschrift nicht mehr abfragen,
vielen Dank Deutsche Post für diesen unübertroffenen Service, dafür Zahlen wir doch gerne 10 cent mehr pro Brief!
Es handelte sich dabei aber nicht um ein "Einwurfeinschreiben" welches nochmal etwas günstiger ist, sodnern um ein EINSCHREIBEN mit EINSCHREIBENBELEG und UNTERSCHRIFT!
Zustellung PERSÖNLICH und mit UNTERSCHRIFT BELEG!
Das haben wir bezahlt und das wollen wir auch so haben, zudem hat der Empfänger unseres Wissens nach kein Postfach, hatte er noch nie.
Guten Tag, ReclaBoxler-7492981!
Sie schreiben:
"übrigens ist der dokumentierte Einwurf sogar ein gerichtsfester Zustellungsnachweis".
Wie meinen Sie das?
Sie meinen doch nicht etwa, dass ein Gericht anerkennt.
Ich zitiere aus: "Einschreiben sind rechtlich wertlos":
"Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit
Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments
später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich
sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. "
Warum?
Kann der Zusteller bezeugen, dass sich das gewisse Dokument auch tatsächlich in dem Umschlag befand? Hat der es gesehen? Was, wenn der Empfänger behauptet, im Umschlag war nur ein Kochrezept?
Ihr "gerichtsfester Zustellungsnachweis" besagt lediglich, dass ein Umschlag zugestellt wurde.
Mehr nicht! Aber das ist "gerichtsfest".