Wir haben seit 01.02.2013 einen Vertrag mit Stromio (Grünwelt Energie), Tarif grünstrom 12 mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Im Dezember 2013 erhielten wir eine Mitteilung (Preisinformation 13.12.2013), in der Stromio eine Erhöhung des Arbeitspreises und des Grundpreises zum 01.02.2014 angekündigt. Bzgl. Sonderkündigungsrecht heißt es in der Preisinformation wörtlich "Aufgrund der Preisanpassung zum 01.02.2014 haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
Daraufhin haben wir am 29.12.13 den bestehenden Stromliefervertrag mit Verweis auf unser Sonderkündigungsrecht per Einschreiben (Zugang 2.1.2014) schriftlich gekündigt und um eine entsprechende Kündigungsbestätigung gebeten.
Eine Bestätigung erhielten wir nicht. Stattdessen teilte uns unser neuer Stromlieferant mit, dass er leider von Stromio informiert wurde, dass wir noch bis zum 31.01.2015 an unseren derzeitigen Vertrag gebunden seien und es aus diesem Grund leider nicht möglich wäre, unseren Auftrag zur Belieferung anzunehmen.
Daraufhin haben wir unsere Kündigung am 15.1.2014 nochmals per Fax gegenüber Stromio erneuert und erklärt, dass wir inzwischen einen anderen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben. Auch hierzu liegt uns keine Rückmeldung der Stromio GmbH vor.
Am 21.1.2014 haben wir unsere Kündigung daher abermals per E-Mail mitgeteilt und diese Informationen auch unserem neuen Lieferanten zukommen lassen.
Sollte auch diese Beschwerde nicht zeitnah zu einer Lösung führen, werden wir bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. Beschwerde gegenüber Stromio einlegen und Stromio darüber informieren.
Bestell-/Kundennummer: 11603328
Meine Forderung an Stromio:
Annahme unserer Kündigung und Entlassung aus dem Vertrag zum 01.02.2014
Antwort auf die Beschwerde vom 22.01.2014
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Zum Argument "Die Kündigung bedarf der Schriftform" wird auf ausgeführt, daß bei Annahme [z. B. zu einem späteren als im Kündigungsschreiben angegebenen Datum]der Kündigung sich der Vertragspartner nicht darauf berufen kann, die Kündigung sei unwirksam, da die vereinbarte Schriftform nicht eingehalten wurde.