Das Geschäftsgebaren der Fa. Stromio GmbH sei mit Hilfe des Schriftwechsels zum Versuch, den Vertrag zu kündigen, einmal dargestellt.
Seit Anfang 2013 bis zum 31.12.2013 bestand zwischen der Fa. Stromio GmbH (Grünwelt) ein Liefervertrag über Strom zum Festpreis.
Die Lieferung und geschäftlichen Abläufe waren nicht zu beanstanden. Im November 2013 wurde ich über die anstehende Strompreiserhöhung zum 01.01.2014 informiert mit dem Hinweis Zitat:
"Aufgrund der Preisanpassung zum 01.01.2014 haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. "
Da die neuen Strompreise bei genauerem Hinsehen weit über denen vieler Mitbewerber lagen, habe ich den Vertrag gekündigt.
Am 20.12.2013 versandte ich folgenden Einschreibbrief (Einwurf) :
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben näher bezeichneten Vertrag über die Lieferung von Strom zum 31.12.2014.
Mit einem günstigeren Stromlieferanten hatte ich zum 01.02.2014 einen neuen Liefervertrag vereinbart.
Den Zählerstand zum 31.12.2013 teilte ich der Fa. Stromio mit und reihte die Mitteilung unter die Rubrik 'Schlussrechnung' ein.
Der neue Stromlieferant teilte mir am 13.01.2014 mit:
. "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es aktuell zu
Schwierigkeiten innerhalb des Lieferantenwechselprozesses
zwischen Ihrem derzeitigen Stromversorger, dem örtlichen
Netzbetreiber und LogoEnergie kommt, obwohl die Form und der
Ablauf eines Wechselprozesses von der Bundesnetzagentur klar
festgelegt worden sind.
Gerne hätten wir Sie zum 01.02.2014 als unseren neuen Kunden
begrüßt, jedoch hat Ihr örtlicher Netzbetreiber einem Wechsel zu
LogoEnergie mit der folgenden Begründung leider nicht
zugestimmt:
Ablehnung Abmeldung fehlt.
Dies bedeutet, dass Ihr derzeitiger Stromversorger Ihrer
Kündigung nicht zugestimmt hat und demzufolge keine
Netznutzungsabmeldung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber
vorgenommen hat.
Es tut uns leid, dass uns aus diesem Grund die Möglichkeit
verweigert wird, Sie als unseren Kunden begrüßen und mit
unserem Produkt LogoStrom beliefern zu können. Wir empfehlen
Ihnen, sich mit Ihrem derzeitigen Versorger in Verbindung zu
setzen, um die bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen.
Wir würden uns freuen, Sie nach Klärung des Sachverhaltes als
unseren Kunden begrüßen zu dürfen. ".
Eine Reaktion auf meine Kündigung war bis dato seitens der Fa. Stromio nicht erfolgt. Der Vertragsstand im Onlinezugang ging von einer Vertragserneuerung zum 01.01.2014 aus.
Daraufhin schrieb ich an die Fa. Stromio GmbH am 13.01.2014 folgenden Einschreibbrief (Einwurf) :
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Schreiben vom 20.12.2013 kündigte ich das 2013 mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis zum 31.12.13, dem letzten Tag des 1-jährigen Liefervertrages. Hierzu war ich berechtigt nach Ihrer eigenen Aussage per Infoschrift zur Preisanpassung ab 01.01.2014. Ich zitiere: " Aufgrund der Preisanpassung zum 01.01.2014 haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. "
Das Schreiben ging Ihnen gemäß Sendungsverfolgungsnummer Einschreiben Einwurf RG 7097 5533 4DE am 23.12.2013 zu.
Bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgte keinerlei Reaktion Ihrerseits. In Ihrer elektronischen Kommunikation gehen Sie von einem neuen Vertragsverhältnis ab 01.01.14 aus. Einem Mitbewerber (Logo-Energie) verweigerten Sie die Übernahme des Verbrauchspunktes.
Ich fordere Sie auf, sich unverzüglich zu dem Sachverhalt zu äußern, da ich andernfalls die Schlichtungsstelle anrufen werde und eine weitere Internetinformation über Ihr Geschäftsgebaren ins Netz stellen werde. Gleichzeitig entziehe ich Ihnen die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung. "
Erneut wartete ich vergebens auf eine Reaktion der Fa. Stromio. Mein neuer Lieferant teilte mir am 22.01.2014 mit, dass die Probleme behoben seien und er mich ab 01.02.2014 wohl beliefern könne.
Am 23.01.2014 wies mich die Fa. Stromio darauf hin, dass eine Nachricht im Kundenportal für mich vorliege.
. "mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem 03.02.2014, erhalten,welche wir hiermit bestätigen.Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung Ihrer Verbrauchsstelle bei Ihrem zuständigen Netzbetreiberunter Berücksichtigung der vorgegebenen Geschäftsprozesse zum Lieferantenwechsel (GPKE)
durchgeführt wurde.
Die Abmeldung einschließlich der dazu benötigten Bearbeitungszeit kann biszu 14 Tage in Anspruch nehmen. Sollte die Bearbeitungszeit, aufgrund der Abmeldung beim Netzbetreiber,
Ihren gewünschten Kündigungstermin überschreiten, bleibt für diesen Zeitraum natürlich
der vertraglich vereinbarte Preis erhalten.
Für Ihre Schlussrechnung werden wir die erforderlichen Abrechnungsdaten bei Ihrem zuständigenNetzbetreiber einholen. Dazu teilen Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber.Ihren Zählerstand zum 03.02.2014 mit.. "
Ich frage mich nun, wieso der nächstmögliche Termin der 03.02.2014 ist.
Mein Sonderkündigungsrecht konnte ich zum 31.12.2013 nutzen. Bei Fortbestand/ Verlängerung des Vertrages, wie die Informationen im Online-Kundenportal mir weismachten, hätte ich nun gar kein Kündigungsrecht.
Mit anderen Worten, die Stromio GmbH hat die Unausweichlichkeit der Siuation erkannt und versucht nun, wenigstens ein bis zwei Monate zu ihren Gunsten und "vertraglich vereinbartem Preis" in die Verlängerung zu gehen. Es ist aber kein neuer Preis vertraglich vereinbart, da ich zum 31.12.2013 gekündigt habe. Folglich müsste Stromio mir den alten Preis einräumen.
Lieber zahle ich aber zwei Monate an den Grundversorger als an die Fa Stromio. Abrechnungen zu einem neuen Preis werde ich solange zurückbuchen, bis die Abrechnung zum alten Preis erfogt ist oder der Grundversorger mir seine Rechnung stellt.
Ich hoffe, dass diese Erläuterungen der Geschäftspraktiken der Fa. Stromio für die Entscheidung von potentiellen Neukunden hilfreich ist.
Bestell-/Kundennummer: 122050447
Meine Forderung an Stromio:
Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2013
Antwort auf die Beschwerde vom 25.01.2014
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 2
Hallo,
Ihr Problem kommt mir sehr bekannt vor. Im allgemeinen Interesse möchte ich kommentieren:
Wer heutzutage keine Rechtsschutzversicherung hat, weil er vielleicht Geld sparen möchte, dem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich solche Spar-Gedanken vor vielen Jahren auch mal hatte. Bis ich dann endlich einen Vertrag abschloss. Erster Fall: Kündigungsverschleppung (! Genau das, worum es auch bei Ihnen ging.)
Ich hatte noch zwei weitere Fälle, dank RVS kein Problem.
Zweitens: Auch ich habe viele Jahre den Fehler gemacht, entweder gar kein Einschreiben oder wenn, dann eines ohne Rückschein zu verwenden.
Ich verwende inzwischen in jedem problematischen Postverkehr ausschliesslich EmR. Dies ist auch sehr hilfreich in folgenden Rechtsstreitigkeiten. Vergessen Sie die Sorge um die relativ hohen Kosten des EmR. Denn diese Kosten sind nichts im Vergleich zu den Problemen, die Sie möglicherweise später haben werden.
MfG
Die Fa. Stromio hat die Kündigung zum 31.12.2013 nunmehr akzeptiert. Sie begründet die weitere Belieferung über diesen Termin hinaus mit Arbeitsüberlastung durch die "große Zahl an Anfragen und Bestellungen" und akzeptiert jetzt das Ende der Belieferung zum 31.01.2014 - ursprünglich nach entsprechenden Protestschreiben zum 03.02.14, obwohl (oder weil?) der neue Lieferant ab 01.02.14 liefern wollte.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass tatsächlich der neue (teure) Tarif ab 01.01.14 gelten sollte (wohlgemerkt, ich hatte zum 31.12.13 gekündigt und hatte somit kein Vertragsverhältnis mehr). Dies ist unschwer aus dem Satz zu schließen "Selbstverständlich habe ich die Preisanpassung zum 01.01.2014 herausgenommen und Sie werden bis zum Lieferende am 31.01.2014 zu den bisherigen Konditionen beliefert. "
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!