Parkraumkontrolle bei zugeschneiten Autos am 21.01.2014

Wemax GmbH
Halle

Am Morgen des 22.01.2014 musste ich feststellen, dass an meinem Auto eine Mitteilung eines Kontrolleurs der Wemax GmbH haftete, mit der Feststellung am 21.01.2014 um 21:06 Uhr auf dem Kundenparkplatz zu parken, ohne eine entsprechende Berechtigung zu besitzen.

Ich bin registrierter Parker (Karte NP 1562-05), also mit Vertrag seit 2011!

An diesem Abend und der folgender Nacht, - wie auch in weiten Teilen Norddeutschlands - waren bekanntlich extreme Witterungsverhältnisse. Daher war ‚natürlicherweise‘ mein Auto vereist und eingeschneit und die eingelegte Parkkarte nicht sichtbar.

Das Vorgehen der Kontrollkräfte halte ich für eine „absolute“ Frechheit, am späten Abend um 21:06 Uhr – an eingeschneiten Autos - Parkkontrollen durchzuführen. Es war deutlich zu erkennen, dass die Mitteilung zum „wiederrechtlichen“ Parken nachträglich, auf dem bereits eingeschneiten Auto befestigt wurde!

Bestell-/Kundennummer: NP 1562-05

Meine Forderung an Wemax:

Rücknahme der Zahlungsaufforderung und Verhaltensänderung des Personals

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 146 Tagen und 21 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die Firma hat telefonisch auf meinem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen, dass Sie die Zahlungsaufforderung zurücknimmt und mit Ihrem Parkkontrolleuren entsprechend gesprochen hat.