Hallo,
für eine nicht mögliche Buchung einer Lastschriftzahlung i.H.v. 17,89 EUR in einem Dortmunder Rewe Markt am 07.10.13, wurde mir eine Gebühr i.H.v. 9,13 EUR auferlegt.
Der Zinszeitraum betrug 10 Tage und ich habe das Unternehmen gebeten, mit deren Berechnungsgrundlagen darzustellen, da sich keinerlei Info in irgendeiner AGB finden lässt.
Ich schrieb dem Unternehmen bereits am 13.11.2013 ein Fax an folgende Nummer
02211499000 (Rewe Zentrale)
02313798685 (betreffende örtliche Rewe Filiale)
und bekam bis heute keine Antwort.
Weitere Anfrageversuche per mail wurden ebenso ignoriert.
Ich hätte natürlich der späteren Lastschrift inkl. Gebühr widersprechen können, war mir allerdings sehr sehr unsicher dabei, weshalb ich es nicht tat. Ein Fehler? Ist es mein Recht, über die Gebühren aufgeklärt zu werden?
Nun ist die 6-Wochen Frist natürlich vorbei, dennoch würde ich gerne eine Darstellung der Berechnungsgrundlagen bekommen.
Kontoauszug:
041013360110526161238450090
KAUFBETRAG 17,89 EUR +
GEBUEHREN 27,02 EUR
AUS LASTSCHRIFT
REWE VIERT EH OHG
Meine Forderung an REWE Markt:
Darstellung der Berechnungsgrundlagen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Hallo ist Ihnen klar, das wenn Sie einen Fehler machen bei einem Unternehmen auch Kosten enstehen für Buchhaltung und den dazugehörigen Personalaufwand. Das wird durch solche Gebühren gedeckt oder aber die Allgemeinheit trägt es bei jedem Einkauf mit. Also ich bin für ersteres. Sie Zahlen für Ihr Unvermögen. Die Kosten werden nicht nach der Höhe des Einkaufs berechnet, sondern nach Aufwand.
. und weil es für mich die Kosten zu hoch erscheinen und nicht nachvollziehbar sind, bitte ich das Unternehmen die Berechnungsgrundlagen darzulegen.
9 Euro Zinsen für 10 Tage bei 17,8 Euro Einkauf. Wahnsinn
Buchhaltung! Personalaufwand! Das läuft doch alles vollautomatisch, da wird nach einer Woche sicher keiner überhaupt mitbekommen haben, dass die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, weil der nächste Versuch auch vollautomatisch abläuft. Hört doch auf, so einen Schwachsinn zu reden.
Wenn ein Schuldner mit seiner Zahlung nicht hinterherkommt, darf man auch nur ~4,7% Zinsen nehmen, egal wie hoch die Summe ist. In diesem Fall sind es über 50%! inkl Rücklastschriftgebühr.
Mir geht es darum, dass nirgends die Höhe festgelegt wird und es reine Willkür des Händlers ist.
Ich möchte eine Reaktion der Rewe Führung, keine solche Kommentare!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst