Ich habe am 12.01.2014 eine relativ normale Bestellung bei www.british-american-food.de aufgegeben.
Ich habe sie heute am 29.01.2014 erhalten. Die Bestellung war nicht komplett und es wurde eine Gutschrift für die fehlenden Teile erstattet.
An für sich kann ich die lange Lieferzeit akzeptieren, was ich jedoch GARNICHT akzeptieren kann ist das bei ca. 50% meine Artikel das originale englische MHD Zeichen feinsäuberlich ausgetrennt wurden und mit einem selbstgemachten MHD Sticker überklebt. Vor allen Dingen das die selbst geklebten MHD Sticker den Ablauf auf nächste Woche verschoben haben.
UNGLAUBLICH! das hier der Laden mit der Gesundheit der Kunden spielt. Das ist nicht fair und meines Erachtens fast schon kriminell.
Der Laden gehört geschlossen. Ich bin am Überlegen ob ich den Verkäuferschutz informiere über solch eine Frechheit. Kauft nicht bei diesem Laden.
Meine Forderung an American Food Direkt Shop - United Lifestyles:
Erstattung der Bestellsumme
Antwort auf die Beschwerde vom 29.01.2014
Sehr geehrter Kunde,
wieso sollten wir die MHD ändern oder "vertuschen" wollen, wenn wir ganz klar angeben, dass Artikel entsprechend im Shop markierte Artikel nach Herstellung kurze MHDs haben und bei Lieferung die Mindesthaltbarkeit erreicht oder sogar überschritten haben können! Ihre Unterstellung ist eine bodenlose Frecheit und nicht rechtens - und dies auch noch anonym. Schade, dass Sie sich nicht an uns direkt gewandt haben.
kommentare und trackbacks 3
1. Wenn das "originale MHD" heraus getrennt wurde und "überklebt" worden ist stelle ich mir die Frage wie Sie heraus gefunden haben wollen das man das MHD Datum verändert hat.
2. Was wollen sie informieren? Den Verkäuferschutz? Ahja. sie meinten wohl Verbraucherschutz (zentrale)? Hier wäre außerdem eine Meldung an das Ordnungsamt/Gewerbeaufsichtsamt (je nachdem) ratsamer.
3. MHD steht immer noch für MINDESThaltbarkeitsdatum.
1. Wieso in Gottes Namen sollte man einen Mhd-Datum sauber heraustrennen und mit eigener Etikette überkleben? Ich denke jeder der hier mitliest und sich ein wenig mit den Kritiken der Firma auseinandersetzt weiss das scheinbar hier was faul ist.
2. Meinetwegen, ob Verkäufer- oder Verbraucherschutz ist doch ziemlich egal. Ich denke jeder verstehts wenn man es liest.
3. Hier wird vermutlich eine Überschreitung des MHD vertuscht. Es dürfte die Ware zwar verkauft werden, jedoch hätte man gesondert im Internetportal darauf aufmerksam machen sollen. Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 01.02.2001 - Az. 3 U 187/99)
Es könnte ja sein das die Möglichkeit besteht über die Chargennummer in der Verpackung den MHD Zeitraum zumindest in etwa nachzuweisen. ;-)
Wäre das der Fall denke ich könnte man § 11 LFGB Abs. 1 benutzen.
§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
(1) Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn
1.
bei einem Lebensmittel zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, HALTBARKEIT, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung verwendet werden,
1. 6 Beschwerden gibt es hier über dieses Unternehmen, alle beziehen sich auch zu späte / Teil- / bzw. NichtLieferungen.
2. Nein, man muss mehrfach lesen und interpretieren was sie meinem. Und nein, wenn sie was ankündigen dann doch bitte korrekt.
3. Jetzt schreiben Sie plötzlich das man "vermutlich" eine Überschreitung des MHD vertuscht. In Ihrer Beschwerde liest es sich als Feststellung.
Eine kleine Lektur einer Beschwerde ist manchmal ganz hilfreich, desweiteren sollte man auch mit Mutmaßungen und falschen Verdächtigungen im Internet aufpassen, denn der Schuss kann auch nach hinten los gehen