Nach einer Preiserhöhung von 30% zum 01.01.2014 habe ich meinen Vertrag mit einer 6-Wochen-Frist zum 31.03.2014 mit dem Hinweis gekündigt, dass ich hierüber nicht rechtzeitig informiert wurde, um von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können.
Nach meinem 1. Anruf bei "gas.de" erhielt ich die Auskunft, dass ich mit einem Schreiben entsprechend informiert wurde. Dies war jedoch nicht der Fall.
Nachdem ich auf meine Kündigung vom 25.01.14 noch keine Antwort erhielt, habe ich nochmals bei "gas.de" angerufen. Dieses mal erhielt ich die Antwort, dass ich mich wegen der Preiserhöhung im Kundenportal hätte informieren müssen/sollen. Einen Hinweis, dass ich hätte hier nachschauen können, erhielt ich zu keinem Zeitpunkt.
Ich werde meine Abbuchungsermächtigung zurücknehmen und habe vor, dies anwaltlich klären zu lassen.
Bestell-/Kundennummer: 14288078
Meine Forderung an gas.de:
Rücknahme der Preiserhöhung für das Jahr 2014 oder Akzeptanz meiner Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 05.02.2014
Sehr geehrter Herr Kautz,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Gern möchten wir Ihr Anliegen mit Ihnen zusammen klären. Hierzu werden wir uns noch heute mit Ihnen in Kontakt setzen.
Freundliche Grüße
Ihr gas.de Kundenservice
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Ich bin erstaunt, über den Service der "ReclaBox"! Ich war überrascht; nur 1 Stunde später wurde ich von der Kundenbetreuung von gas.de angerufen. Es wurde eine für mich einvernehmliche Lösung gefunden. Ich bin mehr als zufrieden!