Am 25.01.14 habe ich Schlussrechnung für den zum 31.12.13 gekündigten Stromvertrag meines verstorbenen Vaters erhalten. Daraus ergibt sich eine erhebliche Rückerstattung.
Im Kündigungsschreiben habe ich die Bankverbindung angegeben, auf die das Guthaben zu überweisen ist. Leider wurde diese Bankverbindung von Stromio nicht übernommen.
Ich habe am 25.01.14 Stromio telefonisch informiert, dass die in der Schlussrechnung angegebene Bankverbindung fehlerhaft ist. Der Mitarbeiter an der Serviceline hat mir bestätigt, dass die Kontonummer aus dem Kündigungsschreiben nicht übernommen wurde und dass die Überweisung am 24.01.14 veranlasst wurde (auf das ehemalige Konto meines Vaters, das nicht mehr existiert.).
Meine im Telefonat geäußerte Bitte einer sofortigen Überweisung des Guthabens auf das korrekte Konto wurde abgelehnt mit der Begründung, man müsse erst den Rückläufer der Bank abwarten.
Unmittelbar im Anschluss an das Gespräch habe ich den Sachverhalt nochmals per Email zusammengefasst und eine Zahlungsfrist zum 07.02.14 gesetzt (Vorgangsnummer: 4254045#5a50169). Auf diese Email habe ich bis heute (!) lediglich ein Autoreply erhalten: "[. ] Aufgrund einer großen Anzahl von Anfragen kann die Bearbeitungszeit derzeit bis zu 14 Tage betragen. [.]"
Nachdem bis heute kein Zahlungseingang zu verzeichnen war, habe ich heute erneut bei Stromio angerufen. Der unfreundliche Mitarbeiter des Callcenters sagte mir, meine Email vom 25.01.14 sei noch nicht einmal bearbeitet worden und man man könne ohnehin kein Geld überweisen, wenn kein Erbschein vorliegt. Weder in der Kündigungsbestätigung, noch in der nachfolgenden Kommunikation, war jemals von der Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins die Rede. Auich bei allen anderen Vertragspartner meines verstorbenen Vaters musste kein Erbschein vorgelegt werden. Dort klappte die jeweilige Erstattung reibungslos und unbürokratisch.
Ich habe Stromio nun als ein Unternehmen kennengelernt, welches nicht sorgfältig arbeitet (keine Übernahme der Bankverbindung aus dem Kündigungsschreiben), nicht sorgfältig informiert (vermeintliche Notwendigkeit eines Erbscheins), nicht auf Emails reagiert und versucht, mit Bürokratie Zeit zu gewinnen.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 121793641
Meine Forderung an Stromio:
Umgehende Erstattung des Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 06.02.2014
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Leider ist eine Auszahlung des Guthabens ohne einen Erbschein nicht möglich.
Bitte lassen Sie uns einen Erbnachweis zukommen.
Gern können Sie uns diesen auch über reklamation@stromio.de zusenden.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 3
Erstattung wurde noch nicht vorgenommen.
Zahlungseingang erfolgte am 13.02.14
Hast du am Ende einen Erbschein zukommen lassen oder bist du auch so an das Guthaben gekommen?
Habe nämlich fast das gleiche Problem und daher würde es mich sehr interessieren, wie es zur Auszahlung kam.