Zu hohe Abschlagszahlungen

Neuss

Guten Tag,

seit mehreren Monaten versuche ich schon meine monatlichen Abschlagszahlungen für meinen Vertrag zur Gaslieferungen anzupassen. Nach mehreren erfolglosen Telefonaten und Mails wende ich mich auf diesem Weg an Sie. Bisher wurde mir immer mitgeteilt, dass der Netzverteiler einen zu hohen Wert angibt, was nicht stimmt (habe mit ihm telefoniert). Ich soll einen doppelt so hohen Abschlag zahlen als bei einem teureren Anbieter im Jahr zuvor. Zum Beweis habe ich per Email auch schon die Jahresabrechnungen des letzten Jahres geschickt.

Rechtlich ist die Sache klar:

Gemäß § 41 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetz muss sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden (!) Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richtet. Macht der Kunde darüber hinaus glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Ich fordere eine sofortige Reduzierung des monatlichen Abschlags auf maximal 50€ und die sofortige Rücküberweisung der zu viel bezahlten Abschläge. Des weiteren widerrufe ich mit sofortiger Wirkung meine Einzugsermächtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: 01741010

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Reduzierung des Abschlags auf maximal 50€, Rücküberweisung zu viel gezahlter Abschläge und Widerruf der Einzugsermächtigung

Antwort auf die Beschwerde vom 08.02.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.02.2014 | 10:08 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Meldung und ausführliche Schilderung.

Wir möchten Ihnen gern Hilfe anbieten. Damit unsere Fachabteilung Ihre Abschlagshöhe und sämtliche Faktoren genau prüfen kann, benötigen wir eine Rückmeldung von Ihnen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail mit dem Betreff „Verbraucherforum“ via reclabox@extraenergie.com unter Angabe Ihrer Vertragsnummer sowie dem Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde.

Nach detaillierter Prüfung werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

ExtraEnergie wollte von mir eine Nachzahlung von € 564,00 haben, aufgrund des geschätzten Zählerstandes (obgleich ich den tatsächlichen Zählerstand rechtzeitig mitgeteilt hatte).
Nachdem ich die Schlichtungsstelle-Energie eingeschaltet hatte,
habe ich eine neue, korrekte Rechnung bekommen mit € 4,91 GUTHABEN!
Es lohnt sich immer, die Schlichtungsstelle einzuschalten, ggf.
auch die Bundesnetzagentur für besonderen Mißbrauch.

Vielen Dank für die Hinweise,

habe heute auch mit dem Netzverteiler gesprochen (der hat die Angaben zum Energieverbrauch auf keinen Fall auf das doppelte erhöht, sondern von meinem Energieanbieter mitgeteilt bekommen). Die Schlichtungsstelle Energie habe ich bereits eingeschaltet - da ich seit 2-3 Monaten versuche, den Verbrauch richtig anpassen zu lassen - auch mit Nachweisen der alten Jahresrechnungen. Sollte Extraenergie den Pflichten nachkommen, werde ich das Schlichtungsverfahren noch stoppen. Auch habe ich bereits gekündigt, sollte ich dazu keine Bestätigung bekommen, werde ich nochmal per Einschreiben kündigen. Aufgrund der Vorfälle wäre mir eine außerordentliche sofortige Kündigung natürlich am liebsten - ist das möglich? Schließlich hält sich Extraenergie nicht an den Vertrag nach § 42

Korrektur: Ich meinte natürlich § 41 und Abschnitt 3.5 im Vertrag. Vielleicht kann der Admin das oben noch ändern.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Extraenergie ist auf alles eingegangen.