Trotz Angebotsplakat am Drive Inn höherer Preis verlangt

McDonald's
München

Beim Frühstück wird McMuffin und Egg mit Kaffee beworben.

Zwei mal bestellt, sollte aber am Schalter einen wesentlich höheren Preis bezahlen als auf dem Plakat am Drive Inn (in Geldern) angegeben. Als ich allerdings darauf bestand, wurde mir gesagt, in der Kasse stünde der höhere Preis, und diesen hätte ich zu bezahlen.

Meine Forderung an McDonald's Deutschland:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 119 Tagen und 23 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Es geht doch ganz einfach darum: in meinen Augen ist das Bauernfängerei und nichts anderes, ebenso verstehe ich dieses als unlautere Werbung.Es handelt sich hier um MC in 47608 Geldern

Noch nicht gelöst, aber MCDonalds Geldern ist dafür bekannt, das man unfreundlich und überheblich behandelt wird. Meine Person wird dort nicht mehr auftauchen. l

Nachdem man jahrelang Kunde (guter) war habe ich doch etwas mehr erwartet. Warum hängt ein großes Plakat am Drive inn, wenn dann ein höherer Preis gefordert wird. Dann auch noch die dummdreisten Bemerkungen als wenn ICH unterbelichtet wäre. Ist wahrscheinlich anders herum.

Es ist und war kein Versehen der Mitarbeiter. Diese Aktion wurde außerdem bei MC beworben, Stand am nächsten Tag aber wieder. Es handelt sich auch nicht um ein handgeschriebenes Plakat, sondern eins welche bei allen anderen MC auch hängen und dort ist es mir bis heute noch nicht passiert das plötzlich ein höherer Preis verlangt wurde. Sebstverständlich ist Irren menschlich, aber hier wird einfach mit der Dummheit der Menschen spekuliert. Eben Bauernfängerei.

@ 29.03.2014 | 20:08
von F. M. |

Sie gestatten, dass ich Sie gleich gewaltig korrigiere. Massgeblich ist der ausgezeichnete und beworbene Preis, nicht aber das, was an der Kassse erscheint.
Ich habe auf diese Weise mal ein Auto ziemlich genau für 5.000 D-Mark weniger bekommen.
Beworben war das Auto mit knapp 28.000 DEM. Aber "Bei uns können Sie schon in EURO bezahlen" - der EURO-Preis war aber 10.500,- EUR. Das gab zwar firmenintern einen ziemlichen Knatsch, aber ich habe dann tatsächlich (als Gentlemen's agreement, weil ich die Firma schon lange kannte) 11.500,- EURO bezahlt, also DEM 22.700,-. Aufatmen des Chefs: "Zum Glück hat es außer Ihnen niemand gemerkt, das hätte uns in die Pleite treiben können. "
Auch in Supermärkten bestehen wir regelmäßig auf dem ausgezeichneten Preis. Besonders bei REAL kommen leider immer wieder die Fehlauszeichnungen vor, werden aber stets ohne Diskussion korrigiert.

Soviel zu Ihrer definitiv falschen Aussage.

@Maximilian Pustekuchen
Nach derzeit gültiger Rechtssprechung ist das was Ihnen widerfahren ist in den Real Märkten reine Kulanz. Sie haben keinen Anspruch auf einen evtl. niedriger ausgezeichneten Artikel.

Wie sich das damals mit dem Auto verhielt, keine Ahnung ob die Rechtslage damals anders war, ist nun auch schon über 10 Jahre her.

Ansonsten, sorry das ich sie jetzt gewaltig korrigiere. ein Kaufvertrag kommt an der Kasse zu Stande. Dann, wenn beide Parteien sich einig sind über den Preis.

ZITAT**Ansonsten, sorry das ich sie jetzt gewaltig korrigiere. ein Kaufvertrag kommt an der Kasse zu Stande. Dann, wenn beide Parteien sich einig sind über den Preis **
das ist absoluter Schwachsinn. Wenn ich im Geschäft etwas in meinen Einkaufskorb lege. dann muss ich mir die ausgezeichneten Preise aufschreiben und dann an der Kasse vergleichen. Können Sie ja mal bei Aldi und Co versuchen, die Kassierer sind so schnell das man garnicht mitbekommt was getippt wird. Mag sein das das in Timbuktu so gang und gäbe ist, in Deutschland gilt der an der Ware ausgewiesene Preis.

@Herbert Krauter
Wie die Rechtslage in Mali ist kann ich Ihnen leider nicht beantworten, in Deutschland ist sie so wie ich und auch einige meiner Vorschreiber beschrieben haben. Wenn Sie dies nicht glauben wollen, weil sie beratungs. resistent sind dann ist es Ihr Pech. Alles andere ist sonst auch im BGB geregelt.
Für Leute wie sie reicht aber Google vollkommen aus.

Ihr lieben Leute, die Ihr zum Teil offensichtlich Probleme mit Preisauszeichnungen habt (zuletzt Herr Taylor) :

Es gilt grundsätzlich der an der Ware befindliche oder gesondert ausgewiesene Preis. Viele Supermärkte weisen sogar gesondert darauf hin.
Es braucht keine Kulanz, wenn der Käufer lediglich sein (deutsches) Recht einfordert!

Wenn am Obst-Abteil steht "1 kg Äpfel 2,58" und an der Kasse werden 2,99 getippt, so besteht ein klarer Rückforderungsanspruch. Und diesen erfüllen inzwischen so ziemlich ALLE Unternehmen, die auf guten Ruf Wert legen und eben NICHT in RECLABOX an den Pranger gestellt werden möchten.

Übrigens, mein Autokauf liegt fast auf den Tag 15 Jahre zurück und das Rechtt hat sich diesbezüglich überhaupt geändert. Für mich war es natürlich besonders günstig, dass die Anzeige an zwei verschiedenen Tagen erschienen war und damit auch das Argument "Druckfehler" nicht benutzt werden konnte.

Der Unsinn, den hier einige Leute schreiben, bringt einen Jura-Studiosus im ersten Semester schon zum Schmunzeln! Er muss sich noch gar nicht auf Verbraucherrecht spezialisiert zu haben.

Übrigens, auch ich habe sowohl gestern als auch heute eine klare Beschwerde über McDonald's geschrieben. Bislang wurde die Sache noch nicht freigeschaltet - nur mal am Rande vermerkt!

@Maximilian Pustekuchen
Da kann der potentielle Klient ja froh sein das Sie kein Jura studiert haben und sich auf Verbraucherschutz spezialisiert haben.
Ihre gefährlich Unwahrheiten könnten viel Geld kosten.

Im übrigen schrieben Sie in Ihrem ersten Artikel nichts darüber das es sich bei dem Autokauf um ein Zeitungsinserat hielt. Hinsicht dieser Sache gab es eine juristische Lücke, die viele Konzerne mittlerweile für sich verwenden.
"Für Druckfehler keine Haftung" zum Beispiel.
Willenserklärung sollten sie auch mal googlen, kann nicht schaden; )

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld
geahndet werden.
** so steht es im Gesetz **
Vielleicht solltet Ihr Euch mal schlau machen und nicht nur einfach etwas schreiben weil Ihr sonst nichts zu tun habt. Für mich ist und bleibt das BAUERNFÄNGEREI im Volksmund ausgedrückt.

Lieber Mitforist Taylor,

Man kann hier nicht seitenlang jedes Détail beschreiben. Das Auto war übrigens auch im Ausstellungsraum so ausgezeichnet. Sparen Sie sich doch bitte Ihre haarsträubenden "Argumente" und bleiben Sie bitte auf dem Boden der Tatsachen. Es gilt nach deutschem Recht nun mal die Preisauszeichnungsverordnung. Und die ist (was in Deutschland selten genug vorkommt) ausnahmsweise sehr klar formuliert!

Jura zu studieren wäre mir nie in den Sinn gekommen. Das ist nämlich meistens nur Rechtsverdreherei; schauen Sie sich doch nur an, was gerade das berüchtigte Bundesverfassungsgericht am Fließband "Im Namen des Volkes" an Unsinn produziert!
Als Naturwissenschaftler erwarte und VERLANGE ich präzise Darstellungen. Dazu gehören auch Preisauszeichnungen. Und falls es Sie interessiert: Das EU-Land Schweden ist da noch viel rigider - und lebt gut damit!

Schönen Abend noch und ich freue mich schon, wenn auch Sie vielleicht mal in der Realität angekommen sind!

@Maximilian Pustekuchen

Ich merke, selbst Hinweise um Ihre Unwissenheit beim Zustandekommen eines Kaufvertrages zu verstehen, fällt doch sehr schwer.
Von daher verabschiede ich mich jetzt aus dieser Diskussion, denn sie führt zu keinem Ende. In dem von mir geführten Markt gilt weiterhin der an der Kasse zustande oder auch nicht zustande gekommende Kaufvertrag. Hier befinde ich mich auch rein rechtlich auf sicherer Seite.
Schönen Abend

@@ F. M. + Taylor:

Albert Einstein wird folgender Ausspruch nachgesagt:

"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht so sicher. "

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