Bei Edeka Schuldt, Alte Elbgaustr. 4-6, 22523 Hamburg ist man nicht nur unhöflich gegenüber Rollstuhlfahrer, man unterstellt mir sogar ich würde stehlen, obwohl es nie eine Kontrolle oder Hilfe durch die Polizei gab.
Der Eigentümer weigert sich den Sachverhalt zu klären, sondern unterstellt mir zu lügen. Zwei Beschwerden bei der Zentrale wurden niczht bearbeitet. Nachdem ich am Freitag, den 14.2.2014 nach einen erneuten Vorfall mit teilte, dass ich bei der Polizei Strafanzeige stelle erteilte man mir Hausverbot.
Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE:
Hilfe für Rollstuhlfahrer. Keine Beleidigungen und Beantworten von Beschwerden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das Hausverbot können Sie ignorieren, Hausverbot darf nur erteilt werden, wenn der Betriebsablauf erheblich gestört wurde!
Http://www.jurablogs.com/de/hausverbot-supermarktZitat: "Der BGH sieht in der Öffnung für die Allgemeinheit einen selbst auferlegten Verzicht hinsichtlich des Hausrechtes, der nur in bestimmten Punkten aufgeweicht wird. Dazu hat der BGH das Kriterium der “Störung des Betriebsablaufs” entwickelt. Wenn jemand konkret Anlass bietet, mit einer “Störung des Betriebsablaufs” zu rechnen, darf das Hausrecht genutzt werden. "Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, bringt damit zum Ausdruck, daß er an jeden Kunden Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen will. Er gestattet somit generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt, die sich im Rahmen »üblichen Käuferverhaltens« bewegen (BGH, Urteile vom 25. April 1991 - I ZR 283/89 - Testfotos = MDR 1991,1155 m. w.Nachw. und vom 13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - Hausverbot II = NJW 1980,700 unter I 2) Was ergeen sich daraus für praktische Kensequenzen? Wer in einem Supermarkt trotz - rechtwidrigen - Allgemeinverbotes einkauft, macht sich NICHT des Hausfriedensbruches schuldig. Wird ihm der Einkauf verweigert, kann er sein Recht zum Betreten des Supermarktes im Klagewege, ggf. auch durch vorläufigen Rechtsschutz erzwingen. Sogar Saturn musste ein Hsusverbot zurücknehmen, dass einem Kunden ausgesprochen wurde, weil er auf seine Ansprüche auf Gewährleistung bestanden hatte.
Und die Verweigerung der Taschenkontrolle berechtigt nicht zum Hsusverbot. Und jetzt sagen Sie nochmal das ich Unfug schreibe.
"Wenn" der Beschwerdeführer mehrfach, durch Diskussionen, um sein Wohlbefinden "durchzusetzen", den Inhaber oder deren Mitarbeiter vom der "normalen" Arbeit abhält, so ist der Betriebsablauf gestört und es darf Hausverbot erteilt werden. Die angegebenen Urteile des BGH stehen hier leider in keinem Verhältnis zu dem hier vorgetragenem Fall. Daher müsste es zu diesem Fall eine Klage geben um letztendlich zu klären ob das Hausverbot gerechtfertigt ist.