AGB-Verstoß mit vorhandem Guthaben (älter als zwölf Monate)

Kronberg

Laut AGB dieses gekauften Produkts ist das Guthaben nicht zeitlich begrenzt.

Allerdings, das meiner SIM-Karte schon. Da ich die Karte sehr wenig nutze, muss ich nicht wirklich oft Guthaben nachbuchen, zeitweise drei mal pro Jahr, und dann wieder mal länger als ein Jahr gar nicht. Weil ich über zwölf Monate kein Guthaben nachgebucht habe, kann ich mein vorhandenes Guthaben nicht mehr Nutzen.

Es ist sozusagen wertlos geworden.

Daher ist dies ein klarer Verstoß gegen die AGB, die zu Zeiten des Kaufs 2011 galten. Diese AGB gelten immer noch. Auch wenn neuere Produkte andere AGB haben, behalten diese ihre Gültigkeit, da diese Kaufvertragsgegenstand sind. Einer Aktualisierung der AGB hätte auch ich zustimmen müssen, dies habe ich nie getan.

Die AGB liegen noch in meinem Postfach.

Bestell-/Kundennummer: LTE congstar Prepaid Internet-Stick Inaktiv 30261465

Meine Forderung an congstar:

Ich bin nicht bereit, 15 € zusätzliches Guthaben auf die Karte zu buchen, um mein Restguthaben nutzen zu können. Auch bin ich nicht bereit, den Vertrag zu ändern.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Aber Sachstand bleibt bei dem Umstand.