Ich war vor kurzem mit meiner Lebensgefährtin auf Fehmarn Urlaub machen. Wir kauften so ziemlich alles bei Netto ein.
Vorweg: Ich bin selber im Dienstleistungsgewerbe tätig und weiß, dass diese Arbeit einem viel abverlangt, aber was ich dort auf Fehmarn erlebt habe, war an Unfreundlichkeit kaum zu übertreffen.
Ich habe mir dort eine Kiste Becks gekauft. Diese Kiste wurde dann kurz vor Urlaubsende auch mal leer und ich wollte sie auch bei Netto zurückgeben.
Nach mehrmaligen Versuchen, die Kiste in den unteren Teil des Leergutautomaten einzulegen, scheiterte ich jedes mal mit der Aussage, der Kasten gehöre nicht zum Sortiment, seitens des Leergutautomaten. Ich betätigte also die Klingel, die sich neben dem Automaten befand. Nach einer gefühlten Ewigkeit kam dann auch tatsächlich jemand und fragte, wo das Problem sei. Der Herr im blauen Hemd behauptete, ich solle die Kiste rein legen und nicht rein werfen. Mit Verlaub: Ich habe sie ganz normal reingelegt. Das war aber nicht das einzige, was mir schon suspekt vorgekommnen ist, der Herr im blauen Hemd ist danach auch sofort wieder verschwunden. Ich klingelte erneut, aber diesmal erschien niemand.
Nach 5 Minuten habe ich leicht genervt aufgegeben und bin mit dem Kasten dann zum nächstgelegenen Getränkemarkt gefahren, wo man mir dann freundlich weiter half.
In unserem Gewerbe wäre man für diese wahrliche Leistung an Unfreundlichkeit sofort abgemahnt worden. Eine Nachschulung im Umgang mit Kunden wäre für diesen Herren ratsam!
Meine Forderung an Netto Marken-Discount:
Eine Nachschulung in Sachen Kundenfreundlichkeit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Herr Schmidt Ihr Kommentar erweist sich als nicht geistreich.
Es gibt keine gesetzliche Rücknahnepflicht für Mehrweg, auch nicht dann wenn Sie die Kiste dort gekauft haben. Aber da Sie ja betonen das Sie alles bei Netto kaufen soll wohl Ihren "Stellenwert" hervorheben? Abmahnen? Rausschmeißen!
Es gibt KEINE Rücknahnepflicht für Mehrweg. Die Verpackungsverordnung regelt die Rücknahnepflicht für Einweg
Muss Sie, auch wenn ich Ihre Beiträge sehr gerne lese, weiter enttäuschen; ) Auch dort steht das keine Pflicht ist Mehrweg zurück zu nehmen. Der Händler nimmt es in der Regel zurück, müssen, darauf meine Bemerkung, tut er es dennoch nicht.
Hallo,
natürlich muss das Geschäft, welches die Pfandflaschen verkauft hat, diese auch zurück nehmen - siehe Kommentar. Man sollte nur den Bon aufbewahren!
Kassenbon als Beweismittel
Die Pfandhöhe und die Erstattungsmodalitäten für Mehrweg-Flaschen sind zivilrechtliche Vereinbarungen. Grundsätzlich besagt ein solcher Vertrag, dass ein Händler, bei dem ein Pfand z. B. für eine Flasche hinterlegt wurde, bei der Rückgabe dieser Flasche das Pfand erstatten muss. In Zweifelsfällen steht Verbrauchern der Kassenbon als Beweismittel zur Verfügung, wenn der Händler das Pfand nicht herausgeben will.
DEN Präzedenzfall, wenn er denn zustande kommen sollte irgendwann, möchte ich sehen; )
Es geht hier nicht ums interpretieren, sondern um das, was im Gesetz steht und da ist nicht die Rede von einem muss. Wie gesagt, es geht ums Gesetz und nicht was eine Verbraucherzentrale im Internet "interpretiert" oder "anlehnt".
@35479 73 26.02.2014 | 21:16
"Phönix, also interpretieren Sie den Link so wie ich.
Es gibt eine Rücknahmepflicht. "
Es geht hier nicht um das Interpretieren. Hier gehts um gesetzliche Tatsachen. Und für die Leute die diesen Beruf des Kaufmannes (oder Frau) erlernt haben wird das sogar wärend des Berufsschulunterrichtes besprochen. Mehrwegpfand hat keine Rücknahmepflicht!
Oh Gott, wie oft denn noch:
Das Pfand erstattet also nur der Verkäufer, der die Flaschen zum Verkauf anbietet. Um Probleme bei der Pfandrückgabe zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Kassenbon aufzubewahren.
Das ist Gesetz!
Wie kommt ansonsten der Verkäufer dazu Pfand zu verlangen und was soll Käufer mit den Flaschen anfangen, wenn noch nicht einmal der Verkäufer diese zurück nimmt - Flaschenpost spielen?
Sehr interessant, wie hier mit Recht umgegangen wird.
Viel interessanter ist, das oben geposteter Link gänzlich ignoriert und von den Gutmenschen hier mit Worten zurecht gebogen wird.
Nehmen wir einmal folgendes Beispiel für die weniger hellen Köpfe hier:
Discounter A: bietet nur 0,33 l Flaschen an, folgende sind auch nur in den Leergutautomaten eingepflegt.
Kunde xyz kauft Kiste 20x0,5 l Bier bei Discounter B:
Will diesen jetzt bei Discounter A zurückbringen.
Dämmerts jetzt warum keine Rücknahmepflicht besteht?
Einwegpfand ist einheitlich, da gibt es keine Unterschiede wie beim Mehrwegpfand mit Longneck, Bügel oder weiss der geier was für Flaschen.
Und ja sehr geehrter Herr 35479 73, für sie geht es wahrscheinlich NUR ums Interpretieren.
Es war ein Fehler zu erwarten das ein Nicht-Kaufmann das verstehen würde.
@ Max Payne - dem kann ich nur zustimmen. Sie als Nicht-Kaufmann haben es nicht verstanden. Es geht hier tatsächlich nur um Discounter A und
n i c h t um B.
Ich erkläre Ihnen auch gerne die Eigenschaften eines Vertrages: Leistung und Gegenleistung! Discounter A hat Pfandgeld erhalten - Leistung vom Kunden, Discounter A muss Flaschen zurück nehmen - Gegenleistung vom Discounter (A).
Wenn Sie das jetzt immer noch nicht verstanden haben, dann kann man Ihnen nicht helfen. Sollten Sie etwa tatsächlich auch noch Kaufmann sein? Das wäre ja schrecklich! Soviel Unwissenheit gepaart mit Rechthaberei. Sie sollten dringend umschulen.
Woran erkennt denn der Verkäufer das die, Kiste Bier wirklich von ihm ist. Wenn wir von einem zivilrechtlichen Vertrag reden. Der Kunde kauft je eine Kiste Bier in verschiedenen Märkten und gibt sie dann entgegen gesetzt ab, was ist dann? Dann hat er ja nicht DIE Kiste dort abgegeben für die er Pfand bezahlt hat.
Phönix & 35479 73, meine Ausführungen sind ernst gemeint. Und bitte lesen Sie beide den Text zweimal, der ist undeutlich geschrieben; ) es ist nicht so das ich Ihren Ausführungen nicht folgen kann/möchte. Ich halte die Rechtslage dennoch für "wagemutig"
Ja, soweit kann ich ja folgen, ist ja nicht so das ich mich mit Euren Äußerungen nicht auseinander gesetzt hätte. Was man dann nicht noch alles erfährt. Nur wie beweist der Käufer das es genau DIE Kiste ist die er gekauft hat und jetzt zurück geben möchte. Reicht wirklich der Kassenbon? Denn da ist ja nur der Artikel aufgeführt. Sie wissen, was ich meine, ja?
Und ausgetrunken? : D
Wie Sie schon sagten, ist ja nicht unsere Bierkiste; )
Richtig, außerdem sind die Mitarbeiter dort alle unverschämt weil sie fragen warum man einen Artikel zurück bringt. Ubd dann noch einen Cent zuverlangen, Frechheit sowas. Ich werde das in meinem Freundes und Bekanntenkreis erzählen, da geht dann keiner mehr hin.
Wie ich solche Leute liebe, genauso, wie den BF hier, in echt sind diese Situationen immer ganz anders. Wir führen bei "Konflikten" die Gespräche mittlerweile mit zwei Mitarbeitern. Es ist sonderbar wie Menschen versuchen wahre Geschichten in Lügen umzuwandeln.
Oder, wie hier auch gut zu lesen, Leute versuchen Rechte haben zu wollen die an den Haaren herbei gezogen sind.
Da ist der König wieder! Das in einer Demokratie. hmmmm also nicht der Osten, : D
Sehr geehrter Herr Phönix,
es ist als wolle ich nem Hund sprechen beibringen. Es amüsiert mich ungemein das sie es schaffen Dinge von Wiki und Google zu kopieren und hier als Ihr Wissen auszugeben.
Ich habe diesen Beruf tatsächlich gelernt und jetzt kommts. ich weiß wovon ich rede.
Und jetzt nochmal für die, die ihr oberstübchen nicht angeknipst haben:
Die Geschichte mit Discounter A und B awr lediglich ein Beispiel zu veranschaulichung der Tatsache. Wer lesen (und denken) kann ist klar im Vorteil.
Verschonen sie mich bitte mit weiteren unwissenden Kommentaren Ihrerseits, da sie mit Verlaub: Absolut Unwissend sind. Hauptsache ne Meinung äußern.
An den Rest: Ich finde persönlich die Diffamierung von Deutschen, die im östlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen sind unangebracht.
@Max Payne
Die Diffamierung seitens der Mitbürger die in der ehemaligen DDR geboren oder/und aufgewachsen sind ging ganz alleine von Herrn Voigt, jetzt Herr V., aus da er, augenscheinlich, sich durch Mitarbeiter der Firma ALDI gedemütigt fühlte. Da er ebenfalls nicht erkennen wollte das seine Beschwerde unangebracht ist, Schnitt er erst das Wort ab und löschte dann Kommentare.
Sollte Ich Sie nun in Ihrem Stolz verletzt haben so entschuldige Ich mich zutiefst: D
Herr Taylor,
wir wissen beide wie das zu verstehen war; )
Kann ich mir sehr gut vorstellen @Max Payne: D