Am 1 Juni 2014 werden wir innerhalb von Leverkusen umziehen. Leider bietet Netcologne an diesem standort kein DSL UND keine Leistung an. AUs diesem Grund haben wir am 27.02.2014 den vertrag außerordentlich zum 31.05.2014 gekündigt. Leider akzeptiert Netcologne diese Kündigung nicht und verlangt Beiträge für Juni, Juli und August obwohl keine Leistung erbracht wird.

NetCologne bezieht sich auf die rechtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur, in denen diese 3-Monatsfrist verankert ist. Wo steht aber geschrieben, dass diese Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher die Ummeldebestätigung zu NetCologne gesendet hat? Und dann gezwungen ist, drei Monate einen Vertrag zu zahlen, den er nicht nutzen kann.

Dies ist ist kein seriöses Geschäftsgebaren!

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 11081056

Meine Forderung an NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation:

Vertragsbeendigung zum 31.05.2014

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 102 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Man sollte den Gesetzestext schon richtig lesen, bevor man sich auf ReclaBox blamiert, peinlich.