Von einem Umfrageinstitut werde ich für die Teilnahme an Umfragen mit Gutscheinen von Karstadt entlohnt. Es gab dabei nie Probleme mit der Einlösung.
Am Samstag den 1. März war ich im Karstadt beim Hauptbahnhof in München und wollte mir eine Hose kaufen und die Gutscheine dafür einlösen. Nachdem ich beim Bezahlen einige Gutscheine rausholte, fragte mich die Kassiererin, woher ich so viele davon habe und warum alle gleich sind. Die Gutscheine wurden alle verrechnet und als ich mit meiner EC-Karte den Rest bezahlen wollte, notierte sich die Kassiererin heimlich meinen Namen, der auf der Karte steht (was rechtlich fraglich ist). Erst darauf angesprochen, meinte die Kassiererin, dass sie es so machen muss, wenn mehrere Gutscheine eingelöst werden. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Es scheint also so, dass man automatisch als verdächtig von Karstadt angesehen wird, wenn man mit Gutscheinen zahlt.
Diese Situation gab mir implizit zu verstehen, dass man mich bei Karstadt als Menschen ohne Werte betrachtet. Ich finde, dass das eine absolute Frechheit ist, sich persönliche Daten zu notieren und nichts dazu zu sagen. Es kann sein, dass Ihre Mitarbeiter solche Prozeduren anwenden müssen, da es zu Betrug gekommen ist. Das ist aber keine Entschuldigung dafür gleich alle Kunden zu verdächtigen. Wenn Sie so etwas schon machen müssen, dann schulen Sie Ihre Mitarbeiter besser. Ich werde Karstadt zukünftig weder empfehlen noch erneut besuchen.
Meine Forderung an KARSTADT Warenhaus:
Zumindest eine Entschuldigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Was ist daran komisch? Möchte gerne Sie sehen wenn Sie bezahlen und dann ohne irgendwas zu sagen und schön verdeckt ihre EC-Karte genommen und die Daten notiert werden.
Ich kann vieles verstehen, aber dann soll man das direkt sagen und erklären und nicht einfach so versuchen sich meine persönlichen Daten zu notieren. Das ist schon allein datenschutzrechtlich ein Problem wenn meine Einwilligung fehlt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst