Am 02.03.2014 wurde vom Bürgerblock/D. U.D. ein Werbezettel für die kommende Kommunalwahl in meinen Briefkasten geworfen, trotzdem an ihm gut sicht- und lesbar ein Hinweis angebracht ist, dass Einwurf von Werbung, Handzetteln, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen etc. verboten ist. Ein klarer Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht.
Meine Forderung an Bürgerblock/D.U.D. Markt Erlbach:
Eine Unterlassungserklärung und Beachtung des Einwurfverbots
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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