Berechnung von Gebühren 5 Monate nach Ende des Vertrages

Bonn

Mein Vertrag bei Vodafone wurde zum 31.03.2013 gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung liegt mir vor. Für Auslandsgespräche habe ich eine Flatrate bei Telekom. Ab 19.08.13 hat Vodafone vor die Auslandsgespräche eine gebührenpflichtige Vorwahl geschaltet und für die Zeit vom 19.08.2013 bis 09.12.2013 701,54 € in Rechnung gestellt. Eine Klärung nach Eingang der ersten Berechnung war weder telefonisch noch per e-mail möglich.

Es kann doch nicht sein, dass 5 Monate nach Kündigung des Vertrages wieder Gebühren berechnet werden. Ich empfinde dies als arglistige Täuschung. Ich beantrage daher die Erstattung des evtl. versehentlich in Rechnung gestellten Betrages für die Zeit vom 19.8.13-09.12.13 in Höhe von 701,54 € und bitte um wohlwollende Prüfung des Antrages und Einigung auf gütlichem Weg.

Bestell-/Kundennummer: 4724264880

Meine Forderung an Vodafone:

Erstattung der berechneten Gebühren in Höhe von 701,5e €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Vodafone hat bisher nicht geantwortet

Vodafone hat am 26.3.14 mitgeteilt, dass ein Vertragsverhältnis zustande kommt, wenn die 01070 vorgewählt wird oder eine Interneteinwahl über Computer erfolgt. Diese Nummer wurde nie gewählt und Frau Börschinger hat keinen Computeranschluss. Die Berechnung der Gebühren erfolgte zu Unrecht.