Da das kann doch nicht wahr sein. Da kauft man einen hochwertigen Officejet x576dw und stellt schon bei der Druckereinrichtung fest, das die schwarze Patrone im dafür vorgesehen Schacht nicht einrasten will. Eine neue schwarze Patrone bringt auch keine Verbesserung.
Daraufhin verweist der Verkäufer mich direkt an HP. Nach 90 min in der hotline kommt die einfache Antwort: Wenden Sie sich an den Verkäufer! Danke HP! So habe ich mir das nicht vorgestellt. Es kann doch sein, das es der eine auf den anderen schiebt und der Kunde mal wieder der Dumme ist. Wozu habe ich eine Garantie, wenn sich keiner bewegt?
Wenn ich von HP in kürze keine Antwort bekomme, war das mein letztes Gerät von HP - darauf gebe ich Garantie!
Meine Forderung an HP:
Reparatur oder Austausch des Gerät
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hier handelt, sofern das Gerät nicht älter als 6 Monate ist, HP völlig richtig. Ihr Ansprechpartner innerhalb der Garantiezeit ist der Händler und nicht HP. Sollten Sie sich in der Gewährleistung befinden (wenn der Drucker älter als 6 Monate in Ihrem Besitz ist), nur dann ist HP Ihr Ansprechpartner. Also ab zum Händler und sich nicht abweisen lassen.
So ganz stimmt das nicht was Dieter Bopp da schreibt. Gewährleistungszeit nach dem BGB § 437 ist zwei Jahre. Umkehr der Beweislast ab dem 7. Monat. Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Verkäufer. S. auch § 439 BGB. Der Käufer kann auch damit einverstanden sein, die Gewährleistung über den Hersteller abzuwickeln, muss aber nicht. Zumal die Ansprüche an den Verkäufer weitergehend sind - wie Kostenersatz-.
Viel Erfolg
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst