Flammrohr defekt, Wolf-Kessel COB 20

Wolf GmbH
Mainburg

Bei der letzten Wartung im Januar 2014 hat der Service-Monteur festgestellt dass das Flammrohr defekt ist! An einer Stelle aufgeplatzt und nach außen verbeult. Er hat die Daten des Kessels notiert, zur Gewährleistungs-Meldung an die Fa. Wolf, zwecks Ersatzlieferung eines neuen Flammrohr in Keramik. Am 28.02.2014 erfolgte der Austausch.

Um so erstaunter war ich nach Erhalt der Rechnung! Flammrohr auf Garantie/Kulanz und Arbeitslohn, Anfahrt und Messung 179,10 €!

Der Heizungsbauer, welcher ausschliesslich Wolf-Heizkessel verbaut, hat die Lohnkosten wohl in Absprache mit der Fa. Wolf an mich belastet.

Laut Fa. Wolf wurden 5 Jahre Gewährleistung auf den Brennwertkessel und den Speicher sowie 2 Jahre auf elektrische und bewegliche Teile zugesagt! Dies ist auch auf dem Aufkleber an der Kesselfront so verewigt!

Da der Kessel im September 2009 geliefert wurde und in Betrieb ging, alle jährlichen Wartungen sind belegbar, erwarte ich auch die Übernahme der vorgen. Montagekosten durch die Fa. Wolf!

Begründung: Das ursprünglich im Kessel verbaute Flammrohr ist für den bestimmten Zweck nicht geeignet da es der direkten thermischen Belastung in dem Brennraum nicht standhält bzw. standgehalten hat. Dies wird auch untermauert durch Berichte in einschlägigen Internet-Foren sowie Aussagen von Heizungsfachbetrieben.

Die Fa. Wolf hat aus diesen Gründen die Flammrohre dann konstruktiv geändert und für die weitere Serie aus Keramik hergestellt!

Da ich mit dem Heizungsbauer mit der Rechnung ins Klare kommen muß erbitte ich im Zuge der Nacherfüllung, die umgehende Rückäußerung und Kostenübernahme durch die Fa. Wolf.

Meine Forderung an Wolf:

Erstattung bzw. Übernahme der Montagekosten über 179,10 € incl. 19 % Mwst

Antwort auf die Beschwerde vom 19.03.2014
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.03.2014 | 12:30 Uhr

Sehr geehrter Herr Weiss,

es ist korrekt, dass die Fa. Wolf im Zuge der Produktbetreuung das Material des Flammrohres von Stahl auf
Keramikmaterial umgestellt hat. Sollte es zu einem Defekt eines Stahlflammrohres auch nach Ablauf der
Gewährleistung kommen, erklärt sich die Fa. Wolf Bereit, das neue Flammrohr aus Keramik kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Einbaukosten können jedoch leider nicht mehr übernommen werden. Die Gewährleistung
auf das Flammrohr beträgt 2 Jahre.
Wir bitten um Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH

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Sehr geehrter Herr Mühl,

leider kann ich erst heute auf Ihren Kommentar antworten.
Ich wollte Ihre Ablehnung zur Montage-Kostenübernahme so nicht im Raume stehen lassen. Also habe ich meinen HB (Heizungsbauer) erneut angesprochen und mit Ihm die Gewährleistungsfrage, 5 Jahre, sachlich besprochen. Er hat sich auf meine Bitte hin bereit erklärt, mit der Fa. Wolf in Verbindung zu treten um die Kostenübernahme doch noch zu realisieren.
Als ich dann von dem HB eine Gutschrift " Gesamtkosten übernimmt die Fa. Wolf! " erhalten habe war ich sehr erfreut.
Zu erwähnen ist noch dass der HB, die Fa. I. Schulien in Merzig,
die Anlage nicht geliefert und montiert hatte! Hier muß ich sagen: Es gibt Ihn noch den korrekten und ehrbaren Handwerksbetrieb, was ich von dem HB welcher die Anlage geliefert hat nicht sagen kann!

Herrn Schulien, als letztlich auch der Fa. Wolf, möchte ich auf diesem Wege für die Kostenübernahme danken.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilmar Weiss

Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.