Am 18.11. Bestellung aufgegeben
Am 23.11. storniert
Artikel wurden trotzdem weiter kleckerweise geliefert
Am 06.12. Rücksendung der gesamten Bestellung
Am 31.12. trotzdem Abbuchung des fast vierstelligen Betrags von meiner KK :-(
Am 11.01. meine Beschwerde über unberechtigte Abbuchung
Keine Reaktion
Am 31.01. NOCHMALIGE Abbuchung (sollte das eine Erstattung werden?)
Am 05.02. neue Beschwerde
Am 21.02. (ging ja flott!) teilt man mir freudestrahlend mit "Gerne bestätigen wir Ihnen den Ausgleich Ihres Kundenkontos. "
Sag mal, Ihr tickt doch nicht sauber! Bis heute habe ich mein Geld nicht zurück erhalten, obwohl der Vorgang seit fast vier Monaten rückabgewickelt ist. Was seid Ihr denn für ein Chaotenhaufen?
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 741789440
Meine Forderung an Verlagsgruppe Weltbild:
2.000€ (2 mal Rechnungsbetrag plus Dispozinsen)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Vorher aber abklären, ob der geforderte Betrag nicht eventuell unter die Insolvenzmasse fällt. In dem Fall lohnt sich ein Mahnbescheid nämlich nicht. Auf den Kosten bleiben Sie in dem Fall zu 100% sitzen, da nach Insolvenz, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide, automatisch hinfällig sind.
"Gewährleistungs- und Garantieansprüche aus dem Zeitraum vor Insolvenzeröffnung (10.01.2014) stellen Insolvenzforderungen dar, so sieht es die Rechtslage vor. Sie können sich jederzeit bei Fragen an uns wenden. Selbstverständlich können Sie auch direkt den Hersteller des Artikels kontaktieren. "
Und jetzt 3547973? Was hilft Ihr Kommentar dem Beschwerdeführer? Richtig: NICHTS! Was ist Ihr Kommentar? Überflüssig!
"Um so unverständlicher, warum der BF sich die Beträge nicht selbst zurückgeholt hat. "
Das würde aber nur heißen, das man zwischenzeitlich das Geld hätte. Nur gehören würde es einem noch lange nicht.
Denn nach dem Insolvenzrecht, kann der Insolvenzverwalter, dieses zurück gebuchte Geld vom Kunden wieder zurück verlangen inklusive seiner Auslagen. Es gehört nämlich, trotz Rückbuchung, weiter zur Insolvenzmasse. Viele Insolvenzverwalter haben dies schon gemacht. Und im Klagefall vor Gericht sogar, für diese Rückforderung, Recht bekommen.