Mir ist am Mittwoch etwas passiert, was wirklich nicht gewollt war und was mir natürlich auch sehr leid tut.
Ich bin alleinerziehende Mutter und war gestern mit meiner Tochter in einer Filiale in Wittenberg bei Rossmann einkaufen. Meine Tochter ist 1,5 Jahre und sitzt noch teilweise in ihrem Kinderwagen. Ich wollte Zahnbürstenköpfe, Haarpflege und ein großes Paket Windeln kaufen. Da ich nur zwei Hände habe, packte ich das Haarpflegemittel und die Zahnbürstenköpfe in meine Tasche, welche am Kinderwagen, vorn am Griff, befestigt ist. Ich ging zur Kasse und wollte bezahlen. Ich legte das Haarpflegemittel und die Windeln auf das Band. Da sich in meiner Tasche noch andere Dinge befanden, übersah ich dummerweise die Zahnbürstenköpfe, leider habe ich auch nicht mehr wirklich daran gedacht, da ich auch ein wenig durch meine Tochter abgelenkt war.
Ich bezahlte die beiden genannten Dinge und wollte die Filiale verlassen, als es plötzlich piepte. Sofort kam eine Kassiererin und ich schaute gleich in meine Tasche, da fielen mir die Zahnbürstenköpfe wieder ein. Ich versuchte ihr die Situation zu erklären, doch sie war leider sehr unfreundlich und rief sofort die Polizei. Ich sagte ihr auch, dass wir uns eigentlich vom Sehen her schon viele Jahre kennen und sie auch weiß, dass ich noch nie geklaut habe. Ich selbst bin auch noch nie polizeilich aufgefallen, habe also eine reine Weste. Es war einfach nur dumm gelaufen und lag keinesfalls in meiner Absicht. Doch leider ließ sie nicht mit sich reden, ich hatte eher das Gefühl ausgelacht zu werden, denn die ganze Zeit hatte sie ein sehr unangenehmes "Grinsen" im Gesicht.
Um ehrlich zu sein, kam ich mir vor wie ein Schwerverbrecher. Außerdem meinte sie, dass ich auch hätte einen Korb nehmen können. Doch wie kann ich das machen, wenn ich nur zwei Hände habe und in einer den Kinderwagen und in der anderen das große Paket Windeln hatte?
Ich beteure hiermit noch einmal, dass es wirklich nicht in meiner Absicht lag, einen Diebstahl zu begehen. Sonst wäre ich ja auch nicht zur Kasse gegangen und hätte mein Haarpflegemittel bezahlt.
Ich bekam 1 Jahr Hausarrest für alle Filialen von Rossmann, eine Strafanzeige wegen Diebstahl und 75€ Fangprämie.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass mir diese Angelegenheit sehr unangenehm ist und es mir sehr leid tut. Gern würde ich mir wünschen, dass Sie das Hausverbot, die Strafanzeige und natürlich auch die Fangprämie gegen mich aufheben. Aber mein größter Wunsch wäre, das Hausverbot zu erlassen, da ich jahrelang schon treue Kundin von Rossmann bin, meine Tochter sogar im Babyclub angemeldet ist und ich immer sehr zufrieden mit den Produkten und Angeboten war.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr zum Dank verbunden.
Meine Forderung an Dirk Rossmann:
Hausverbot, Strafanzeige und Fangprämie aufzuheben
Antwort auf die Beschwerde vom 28.03.2014
Sehr geehrte Frau Pittwehn,
zu Ihren hier dargestellten Ausführungen nehmen wir wie folgt Stellung:
Jeder Gegenstand, der unseren Verkaufsstellen zuzuordnen ist, zählt zunächst zu unserem Eigentum. Wird ein Gegenstand (Inventar oder Ware) unbezahlt bzw. ohne Zustimmung einer der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgenommen, wird diese Handlung als Diebstahl gewertet und entsprechend verfolgt. Dabei können wir von unserer Seite aus nicht unterscheiden, ob es sich um ein Versehen oder um Absicht handelt. Einer Aufhebung des verhängten Hausverbotes sowie der Rücknahme der Strafanzeige und Fangprämie werden wir daher nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
ihr Rossmann Kundenservice
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Alles blöd gelaufen würde ich mal sagen.
Können Sie den Kinderwagen nicht am Eingang stehen lassen und Ihre Tochter in einen Einkaufswagen setzen?
Das geht leider nicht wirklich, da niemand auf den Kinderwagen achten würde. Ich würde in der Zwischenzeit Gefahr laufen, dass er mir gestohlen wird. Übrigens ist selbst der Kinderwagen bei Rossmann gekauft wurden.
Interessante Idee. Muss wirklich mal schauen ob hier einer seinen Kinderwagen am Fahrradständer anschließt, denn irgendwelche Metallstangen gibt es definitiv nicht. Und bisher habe ich hier immer alle mit ihren Kinderwagen einkaufen sehen.
Und mal davon abgesehen, wenn ich meinen Kinderwagen am Fahrradständer anschließen würde, man bedenke dass die Schlitze für die Räder doch sehr eng gestellt sind, wäre es dann nicht wahrscheinlich, dass
1. weniger Menschen Platz für ihre Räder hätten
und
2. dass die Menschen dann mit ihren Rädern (auch ungewollt) ständig an meinen Wagen kommen würden und dieser dadurch Abnutzungserscheinungen bekäme?
Würde Ihnen das gefallen?
Mir definitiv nicht; auch als Radfahrer nicht, wenn ich dort keinen Platz mehr für mein Rad wegen irgendwelcher Kinderwagen hätte.
Insofern ist dieser Rat bestimmt gut gemeint, aber nicht nachvollziehbar, leider.
Was vielleicht mal eine interessante Geschäftsidee für die Rossmann-Leitung wäre ist, einen seperaten Platz (wenn möglich mit Überdachung) für Kinderwagen vor jeder Filiale zu stellen. Ich denke, dass ich vielleicht nicht die Einzigste bin, der sowas dummes passiert ist. Außerdem sind die Einkaufstaschen (auch von Rossmann) für den Kinderwagen nicht so groß und manchmal hat man mehr einzukaufen als nur 2 oder 3 Dinge. Ich denke, dass es vielen alleinerziehenden Müttern das einkaufen etwas erleichtern würde und ihnen eben nicht so ein Ungeschick passieren würde.
Rossman verkauft direkt Einkaufstaschen, welche man am Wagen befestigen, also anklippen kann. Genau von solch einer Tasche spreche ich. Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Aber ich habe wirklich sehr viel bei Rossmann gekauft und eben auch diese Einkaufstasche.
Die Geldstrafe, also Fangprämie wurde mir schon ausgesprochen von der "netten" Dame mit ihrem "Grinsen" im Gesicht.
Die Zahnbürstenköpfe kamen etwas über 6€. Die Fangpämie wurde in Höhe von 75€ ausgesprochen. Obwohl ich, nach Internetrecherchen, weiß, dass dies gar nicht zulässig ist, sondern bei 50€ liegen müsste.
Ich weiß nicht ob es in dieser Filiale auch einen Abstellraum für Kinderwagen gibt. Ich wurde nach hinten geführt, als ich auf die Polizei warten musste. Dort befand sich ein Lager mit sämtlichen Artikeln und sehr vollgestellt, sowie ein kleiner Aufenthaltsraum mit Tisch, Stühlen und Spinden. Einen anderen Raum konnte ich nicht entdecken. Ich möchte noch hinzufügen, dass ich anfangs in diesem "Lager" und später in dem Aufenthaltsraum überwiegend bis zum Eintreffen der Polzei, allein gelassen wurde. Wenn ich also ein vorsätzlicher Dieb wäre, so hätte ich da ein leichtes Spiel gehabt. Einen seperaten Abstellraum konnte ich also nirgends entdecken und eine andere Tür, als noch die Ausgangstür, gibt es dort nicht.
Das Hausverbot wurde mir von einer Frau, deren Namen ich hier nicht nennen möchte ausgesprochen. Diese kam sofort, als es piepte und war auch später bei dem Gespräch mit der Polizei dabei. Sie war auch diejenige, welche die Anzeige schrieb. Ob sie Leiterin dieser Filiale gewesen ist, weiß ich leider nicht.
Wenn ich nochmal ins Geschäft gehen würde, so wäre dies Hausfriedensbruch. Und da diese Frau (vom Sehen her kennen wir uns sicherlich schon über 10 Jahre) mich eigentlich schon nicht wirklich zu Wort kommen ließ, als ich ihr die Sache erklären wollte, habe ich nun natürlich große Bedenken, dass sie bei einem erneuten Erklärungsversuch es nicht akzeptieren, sondern also als Hausfriedensbruch sehen würde, womit meine Strafe dann noch größer werden würde. Ich möchte nochmal ganz deutlich sagen, dass es bei mir keine Absicht war. Sicherlich gibt es schwarze Schafe. Aber wie schon erwähnt, kennt man mich so viele Jahre dort und ich bin noch nie auffällig geworden, was u. a. auch meine Polizeiakte bestätigen kann, denn diese ist Eintragsfrei.
Ich hätte da mal eine Frage zu dem Kommentar:
"N (Achtung: DRINNEN!) jedem Geschäft wie Rossmann, dm, Discountern etc. gibt es Möglichkeiten, Trolleys oder Kinderwagen abzustellen, findet man einen solchen Platz nicht auf Anhieb, fragt man eine (n) Angestellte (n). "
Ist das gesetzlich festgeschrieben?
Wenn es so gelaufen ist, würde ich
1) die Ihnen von der Staatsanwaltschaft auferlegte Strafe nicht bezahlen: dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Wenn der Richter nicht allzu arbeitsunwillig ist, wird er die Kassiererin zu der Frage vernehmen, ob sie sie sich kennen und schon mal aufgefallen sind. Wenn er dann nicht allzu dumm ist, wird er auch wissen, daß Sie nicht nach unzähligen Einkäufen bei Rossmann mal eben Zahnbürstenköpfe mitgehen lassen. Auch wird er schlußfolgern, daß es extrem unwahrscheinlich ist, daß Sie versuchen trotz der DEUTLICH SICHTBAREN Kontrollinstrumente dort Kleinigkeiten durchzuschmuggeln (Eigentlich müssten schon die Staatsanwälte diese Ermittlungen vornehmen, aber die sind in der Regel auf ihre politische Karriere bedacht und daher arbeitsunwillig).
2) Wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, sollten Sie diese von einem Bekannten aufzeichnen lassen (weil sonst Transparenz im Gerichtsverfahren fehlt).
3) nach dem Verfahen in der Öffentlichkeit deutlich machen, welchen Aufwand Rossmann einer Kundin mit einer offensichtlich unberechtigten Strafanzeige zumutet.
4) den Laden Rossmann nie wieder aufsuchen. Verzichten Sie auf Rossmann's Babyclub, wenn der Laden Ihnen einen Vorstrafe anhängen will!
Unser Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat - im Unterschied zu Ihnen - richtig Dreck am Stecken und selbst der ist ja freigesprochen worden.
Bitte veröffentlichen Sie hier die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, sobald Sie sie erhalten! Allen deutschen Gerichtsverfahren mangelt es nämlich an Transparenz.
Es wird hier sicherlich zu keinem Verfahren kommen, das ist Quatsch!
Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, so wird es kommen.
Desweiteren ist und bleibt es Ladendiebstahl.
Selbstverständlich wird es zu einem Verfahren kommen, wenn Frau Pittwehn die Strafe nicht bezahlt!
Und: Die Strafe sollte sie nicht bezahlen, weil das einem Schuldeingeständnis gleichkommt!
Übrigens, nach §242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
ist das, was Frau Pittwehn machte, kein Diebstahl, weil die Absicht fehlte!
@Annas Vater, wenn Sie die Strafe noch. nicht beglichen hat bekommt Sie Post von einer Anwaltskanzlei mit zusätzlichen Gebühren. Dies ist der ganz normale Vorgang im Einzelhandel.
Für die Strafverfolgung des Diebstahl hat die BF seitens der Staatsanwaltschaft rein gar nichts zu befürchten. Wenn, Sie, laut eigenen Angaben, bisher straffrei geblieben ist
ist.
@Corey: Quatsch, Sie schuldet Rossmann gar nichts, und erst recht keine Strafe!
Sie machen sich übrigens strafbar, wenn Sie hier der unschuldigen Verena Pittwehn Diebstahl unterstellen! Lassen Sie's einfach!
@Corey: Übrigens: hier in Oldenburg geilen sich die Staatsanwälte selbst an kleinsten Vergehen auf (weil ihre Erfolgsquote bei Schwerverbrechen unter aller Sau ist).
@ Verena Pittwehn
da Sie keine Absicht hatten, sollten Sie die auf Strafe AUF KEINEN FALL zahlen, denn das wird rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet. Es kommt in die Akten der Staatsanwaltschaft.
Jeder seriöse Richter wird Sie vom Vorwurf des Diebstahls frei sprechen! Dann dürfen die Staatsanwälte nichts über Sie speichern!
Wenn Sie sich jetzt noch die Mühe zu Nr "3547973" machen wollen, schauen Sie mal unter http://de.reclabox.com/beschwerde/75427-dell-frankfurt-nie-wieder-einen-dell#comment275120 nach.
@ 3547973: Da Sie in einer Situation, in der eine Rossmann Kundin UNBABSICHTIGT Zahnputzköpfe mitgenommen hat, der Kundin empfehlen, eine Strafe wg. Diebstahls zu akzeptieren, nehmen Sie es mit geltendem Recht wohl nicht so genau. Es gehört zu IHREN Bürgerpflichten, daß Unschuldige nicht für eine Tat bestraft werden, die sie nicht begangen haben.
Da SIE SELBST dieses Forum als unseriös diskreditieren, wie man hier sieht
http://de.reclabox.com/beschwerde/74544-medion-essen-medion-liefert-schlechteren-pc-fuer-gleichen-preis#comment275094
wollen Sie doch wohl nicht, daß man SIE hier ernst nimmt.
Hallo Frau Pittwehn,
das kann schon ´mal passieren - ist dumm gelaufen. Versuchen Sie doch auf dem schriftlichen Wege Ihr Glück. Erklären Sie, dass es ein Versehen war - keiner ist unfehlbar - und dass es Ihnen sehr leid tut usw., vielleicht hat Rossmann ein offenes Ohr für Sie. Ansonsten können Sie nichts machen.
Hier der Link: http://www.rossmann.de/unternehmen.html
Viel Erfolg und Kopf hoch - es gibt ja auch noch DM und andere Drogeriemärkte.
@ 3547973: Kein seriöser Richter oder Staatsanwalt wird einen freien Bürger dieses Landes aufrund von § 353d StGB (3) anklagen/verurteilen.
Der sehr spät in's StGB aufgenommene Paragraph dient nur dazu, die ohnehin hohe Intransparenz von deutschen Gerichtsverfahren noch weiter zu erhöhen.
Ein seriöser Staatsanwalt wird seine Anklageschrift so sauber verfassen, daß er diese "Mauschelparagraphen" nicht braucht.
@ Verena Pittwehn
Hier ist auch noch der Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3.12.1985 - 1 BvL 15/84:
§ 353d Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, SOWEIT die in dieser Bestimmung unter Strafe gestellte wörtliche öffentliche Mitteilung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke OHNE oder GEGEN DEN WILLEN des von der Berichterstattung Betroffenen erfolgt ist.
Eine GEGEN SIE gerichtete Anklageschrift können Sie also JEDERZEIT veröffentlichen! Ich empfehle dringend dies zu tun. Nur dann können wir Ihnen helfen.
@ Phönix: Danke!
An alle ReclBoxler: Hier ist auch noch das Kontaktformular, mit dem Sie Rossmann zur Rücknahme der Strafanzeige auffordern können:
http://www.rossmann.de/verbraucherportal/toolbox/kontakt.html
Bitte rege ausfüllen und Feedback von Rossmann hier posten!