Sehr geehrte Damen und Herren
Leider ist das Gasgebläse unserer Heizung, die im Jahr 2008 installiert wurde, kaputt gegangen. Aufgrund der hier im Forum lesbaren Kulanz für andere Kunden bitten wir um Kostenübernahme ihrerseits.
Im voraus vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
Marco Müller
Meine Forderung an Wolf:
Kostenübernahme des Gasgebläse
Antwort auf die Beschwerde vom 31.03.2014
Sehr geehrter Herr Müller,
obwohl die zweijährige Gewährleistung bereits weit überschritten ist, ist die Fa. Wolf bereit Ihnen kulant entgegen zu kommen. Die Fa. Wolf stellt einen neuen Ventilator kostenlos zur Verfügung. Die Bestellung und der Einbau des Ventilators muss jedoch durch den Installateur erfolgen. Ihr Installateur kann unter Berufung auf diese Nachricht einen Ventilator kostenlos bei Wolf bestellen. Ein Direktversand an Sie als Anlagenbetreiber ist leider nicht möglich, da die Fa. Wolf ausschließlich an eingetragene Heizungsfachfirmen bzw. Händler vertreibt.
Wir hoffen Ihnen hiermit einen akzeptablen Lösungsvorschlag aufgezeigt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wir freuen uns sehr das Sie uns entgegenkommen würden, leider mussten wir schon handeln, da wir 7 Kinder haben und die Anlage schon am Freitag, den 21.03.14 ausfiel und wir das ganze Wochenende ohne Warmwasser und Heizung waren. Da unsere erste " Beschwerde " (ID 75523) irgendwie nicht ankam, mussten wir handeln und am 24.03. wurde das Teil ausgetauscht.
Würden Sie uns die Kosten für den Ventilator erstatten? Darüber würden wir uns sehr freuen. Ich sende ihnen gerne die Rechnung als Beweis per Email zu.
Mit freundlichem Gruß
Marco Müller
Die Beschwerde 75883 läuft noch. Die Firma hat das kaputte Gebläse eingeschickt und nun warten wir auf die von ihnen angebotene
Kostenübernahme.
Die Beschwerde 75883 läuft immer noch. Unsere Firma hat das kaputte Gebläse eingeschickt und wir warten noch auf die angebotene Kulanz.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst