Ich bin bei der AXA kranken- und pflegeversichert. Bei zahnmedizinischen Leistungen muss vom Behandler ein Heil- und Kostenplan erstellt und der AXA zur Genehmigung eingereicht werden.
Vor etwa 8 Wochen reichte ich einen solchen bei der AXA ein, ohne bisher eine Antwort erhalten zu haben. (Ähnlich ist es schon früher geschehen.)
Da ich nicht in der Lage bin, die Behandlung vorzufinanzieren und nicht das Risiko eingehen kann, bei Nichtgenehmigung auf den Kosten sitzenzubleiben, musste die Behandlung unterbrochen werden.
Ich halte das für unterlassene Hilfeleistung, was ein Straftatbestand ist.
Eine Strafanzeige wird bei unseren zunehmend konzernfreundlichen Gerichten erfahrungsgemäß wegen Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesse abgewiesen
Mit freundlichen Grüßen!
Bestell-/Kundennummer: Kr.-/Pfl.-Vers. 4925943458
Meine Forderung an AXA Versicherung:
Schnellere AXA-Entscheidungen über Heil- u. Kostenpläne - sonst unterlass. Hilfeleistung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bisher immer noch keine Reaktion zu diesem Fall.