Habe im Mai 2012 eine Sansibar-Umhängetasche hier beim örtlichen Lederwaren- und Taschenladen gekauft.
War die ganze Zeit super zufrieden mit der Tasche, jetzt nach 20 Monaten geht die Naht an der Seite auf, wo auch der Trageriemen dran befestigt ist. Also zum Einzelhändler, der schickte die Tasche ein zur Fa. Boschagroup, sie kam zurück mit einem Schreiben, in dem der Gutachter der Firma sagte, da es ein Synthetikmaterial ist, wäre das normaler Verschleiß?
Der Einzelhändler vor Ort versuchte noch die Naht bei einem Schneider nähen zu lassen, aber das ist laut Schneider nicht möglich, da man nicht an die Naht kommt ohne das Mittelfach zuzunähen.
Ich habe in der Tasche ganz normale Sachen, wie Handy, Taschentücher, Portmonee, Brieftasche gehabt und keine schweren Lasten, wofür ist eine Tasche, wenn sie normale Sachen nicht aushält!
Da frage ich mich, weshalb ein Synthetik benutzt wird, wenn es als Dauerbelastung für eine Handtasche nicht hält?
Bin ziemlich enttäuscht, da die Tasche eigentlich sehr schön ist und mit 89 € nicht gerade billig war!
Verstehe auch das Verhalten der Firma Boschagroup nicht, die so wenig kulant ist und von Gewährleistung nichts hören will!
Also, lieber nicht dort kaufen, da die Gewährleistung hier wohl eher klein geschrieben wird!
Meine Forderung an Boschagroup:
Gutschrift
Antwort auf die Beschwerde vom 15.04.2014
Sehr geehrte/r Frau/Herr J. Müller,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Wir bedauern sehr, dass die Abwicklung Ihrer Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit geschehen ist. Wir werden Ihr Anliegen umgehend nochmals prüfen und bitten für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.
Bitte senden Sie uns über die auf unserer Homepage vermerkte Emailadresse Ihre Kontaktdaten an unser Service Center.
Wir versichern Ihnen eine zügige Bearbeitung dieser Reklamation und eine rasche Rückmeldung aus unserer Serviceabteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BOSCHAGROUP - Team
Service Center
kommentare und trackbacks 4
Zunächst haben Sie einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, hier Händler. Mit dem haben sie einen Vertrag, nicht mit dem Hersteller. Dieser Hersteller gibt aber zu "normaler Verschleiß", fällt also in die zweijährige Gewährleistungszeit sodass ihnen Wandelung oder Minderung zusteht. Wandelung ist Rückabwicklung, Geld zurück, kaputte Tasche zurück. Minderung ist Kaufpreis reduzieren, hier haben sie die Wahl, nicht der Verkäufer. § 437 BGB, § 439 BGB. Viel Erfolg!
Bisher keinerlei Reaktion der Firma!
Na, so ganz Qua-tsch ist das nicht. Es ist immer eine Sache, ob ich etwas beweisen kann. Grundsätzlich ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht zu erwarten, dass ne Naht auf geht. Deshalb vom Grundsatz her Gewährleistung. Aber wie gesagt, wie beweise ich es.
Sehr netter und schneller Kontakt per Mail mit dem Kundenservice der Firma Boschagroup. Nach einigen Mails wurde mir eine neue Tasche angeboten, die ich mir aus dem aktuellen Katalog aussuchen durfte. Da das Modell leider nicht mehr lieferbar ist. Heute wurde die Tasche per Express-Lieferung zugestellt und ich freue mich, dass es doch noch zu einem positiven Ende der Beschwerde gekommen ist.
Vielen Dank an ReclaBox und an die Firma BoschaGroup für die reibungslose Bearbeitung!