Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 02.03.2014 einen kleinen Schaden an einem parkenden Auto verursacht. Der Schaden passierte, als ich zu nah an einem Fahrzeug stand, als ich zurückgesetzt hatte. Ich habe dies jedoch bemerkt und den Vorgang abgebrochen. Um den Abstand zu dem parkenden Fahrzeug zu vergrößern, wollte ich vörwärts fahren und habe in dem Schreckmoment aber den 1. Gang nicht richtig eingelegt. Das Fahrzeug machte beim Lösen der Kupplung einen kurzen Satz und traf mit der Ecke der Laderampe eine Zierblende der Kofferraumklappe eines Kleinwagens. Das Mietfahrzeug bleib unbeschädigt.
Nun war ich so ehrlich und habe die Polizei verständigt und auch den Sachverständigen der Unfallaufnahme kontaktiert. Es wurde alles aufgenommen, habe alle nötigen Formulare aufgefüllt und man hat das Auto ohne Kommentare zurückgenommen.
In der Mietstation hatte man mir noch versichert, dass der Unfall-Sachverständige sich telefonisch bei mir melden wird, um mich über den Sachverhalt aufzuklären. Zwischenzeitlich habe ich mich auch per Email bei Robben & Wientjes gemeldet, weil in den AGB´s überhaupt keine Angaben zu Schäden an nicht-firmeneigenen Objekten steht und auf welche Art und Weise der Mieter in solchen Fällen versichert ist. Alles bezieht sich nur auf firmeneigene Dinge.
Es ist noch nichtmal angegeben, auf welche Art und Weise der Mieter versichert ist. Wir haben bei Vertragsabschluss eine Zusatzversicherung (in meinem Verständnis Vollkasko) mit SB von 500€ abgeschlossen. Und ich wollte wissen, ob diese dort greift.
Nun erreicht mich plötzlich ohne Ankündigung ein unseriöses Blatt Papier im Briefkasten der Firma Robben & Wientjes. Dort wird lediglich geschildert, dass der verursachte Schaden und die Reperatur über 1.200€ beträgt für eine gebrochende Blende am Kofferraum (Foto im Anhang) und ich werde auffordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ zu zahlen, da ich beim Einparken keinen Einweiser hatte. Es gibt keine Verweise auf rechtliche Grundlagen noch die Möglichkeit zur Beschwerde.
Dabei ist der Schaden nicht beim Einparken entstanden, sondern bei einer Fahrkorrektur in der Folge eines falschen Ganges. Ich hatte zwar vor, einzuparken. Aber der Unfall geschah nicht direkt in diesem Zuge, sondern in der Vorbereitung zum Einparken. Denn schließlich darf man sein Auto ja noch positionieren, bevor man zum Parken ansetzt und ein Einweiser ist auch nur in diesem Fall nötig und nicht immer dann, wenn man mal den Rückwärtsgang drin hat oder ein Fahrmanöver korrigieren will.
Meine Vermutung ist, dass Robben & Wientjes viel zu hohe Reparaturkosten gezahlt hat. Denn über 1.200€ für den Schaden ist echt lachhaft. Ich habe im Internet recherchiert und selbst eine komplette Heckklappe für das Auto kostet neu nur 200-300€ (+ Lack und Einbau). Und an sich war nur eine Zierblende für 35€ gebrochen. Und nun versucht man sich den Großteil des Geldes von mir zurückzuholen, weil man sich auf Einweiser-Paragraphen bezieht.
Ich habe noch nicht einmal Kopien von den ausgefüllten Formularen und Angaben bekommen. Man lässt hier den Kunden völlig im Dunkeln stehen und es gibt keinerlei Betreuung bei solchen Unfällen. Und nach einem Monat bekommt man dann ein Anschreiben ohne weitere Kommentare.
Es ist doch eine Sauerei, mich für eine solche Lapalie zur Kasse zu bitten. Ich werde mich auf jeden Fall erstmal mit einem Rechtsanwalt beraten und Kopien aller von mir eingereichten Unterlagen anfordern.
Bestell-/Kundennummer: 1-1403014
Meine Forderung an Robben & Wientjes:
Kopie aller ausgefüllten Formulare zum Unfallhergang, Einsicht über die Reparaturkosten, Erlass der Gesamtforderung, da Vollkaskoversicherung und keine Vertragsverletzung
Antwort auf die Beschwerde vom 16.04.2014
Das Rückwärtsfahren mit einem LKW ohne Einweiser ist laut STVO. mit 5 Punkten in Flensburg nach der alten Fassung belegt.
Auch Personenschäden sind so gut zu vermeiden.
Im Unfallmeldebogen haben Sie die Frage, geschah der Unfall beim Rückwärtsfahren mit " Ja ", beantwortet.
Die darauf folgende Frage, hatten Sie einen Einweiser beim Rückwärtssetzen, haben Sie mit " Nein" beantwortet.
Wir werden den Fall nochmals prüfen!
kommentare und trackbacks 8
Bisher keine Rückmeldung der betreffenden Firma. Auch nicht per Postverkehr.
@F. M.
Und anstatt den Betroffenen gleich mündliche Geschäftsschädigung vorzuwerfen und deren Berechtigung auf öffentliche Äußerung unterbinden zu wollen, kann man sich auch einfach zurückhalten, wenn man nix sinnvolles beizutragen hat.
Es ließt sich ja nicht so, als ob die Einsicht fehlt, dass ein Fehler gemacht wurde, sondern das Fehler vorgeworfen wird, der anscheinend eben nicht begangen wurde. Wer will schon ohne Gegenwehr einfach so Vertragsstrafen von 850€ zahlen?
Wie soll sich ein Kunde fühlen, wenn eine Firma so agiert? Einfach ja und Ahmen sagen und mitspielen? Ist doch verständlich, dass man in solchen Fällen auch mal an die Öffentlichkeit geht, wenn man sich falsch behandelt fühlt und als kleiner Mensch sonst wenig Mittel hat gegen große Firmen. Zumal solche Fälle für die Öffentlichkeit durchaus interessant sind und es gut ist, wenn die Methoden der Firmen offengelegt werden.
Aber klar, wenn man selbst nicht betroffen ist, dann hat man natürlich leicht reden.
@ 3547973
"Unseriös" zu sagen bedeutet ja nun nicht gleich, dass die Firma der Teufel höchst persönlich ist.
Hab auch schon bei R&W Autos geliehen und die haben ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und bieten viel für wenig Geld. Zumal es oft auch recht unkompliziert abläuft, wenn man mal nen Wägelchen mieten will.
Aber irgendein Wort muss man ja für das Verhalten benutzen. Man könnte ja auch sagen "falsche" oder fehlende" Betreuung und "unangebrachte Vorwürfe" oder ähnliches. Das wäre in dem Fall genauso Geschäftsschädigung, wenn es das denn wäre.
Eine negative Ausdrucksweise ist nicht gleich Geschäftsschädigung. Ich stimme zu, dass man sich eigentlich Kopien aller überreichten Dokumente aushändigen lässt. Aber viele Firmen tun dies auch automatisch. Warum muss der Kunde immer an alle Eventualitäten denken, die eigentlich selbstverständlich sind?
In wie weit hier der Betroffene selbst Schuld an dem Schaden ist oder nicht, ist zwar auch wichtig. Aber es soll ja geklärt werden, ob eine Vertragsstrafe gerechtfertigt ist. Und warum R&W eine Kontaktaufnahme zugesagt, aber nicht einhält, aber lieber unangekündigt Briefe ins Haus schickt.
Nun ist die Frage, ab wann denn Parken beginnt und ab wann der Einweiser aussteigen muss. Denn zwischen Parken und Halten gibt es ja auch noch Unterschiede. Wenn ich gerade gehalten habe, um anschließend einzuparken, zählt dann das Halten schon zum Parken? Braucht man jetzt schon für´s Halten nen Einweiser?
Auch wenn ich mir das Foto anschaue, der Schaden im Verhältnis zu den angegebenen Schadenskosten jetzt auch nicht wirklich schlüssig erscheint. Ich bin kein Mechaniker oder Gutachter. Aber wenn man jetzt schon 1.200€ für ne zerbrochene Blende bezahlen muss, na dann aber Hallo.
@ 3547973
Wow, 1.800€ für eine winzige Schramme und ne kleine Beule ist aber auch ziemlich heftig. Für sowas gibt´s doch den Lackdoktor.
Die Firma hat sich bisher nicht schriftlich oder telefonisch zu meinen Aussagen und Forderungen geäußert.
Die Firma teilte hier mit, sie würde den Fall neu untersuchen. Allerdings bisher keine weitere Rückmeldung.
Weiterer Kontakt blieb bisher aus.
Ich hatte eine ähnliche Auseinandersetzung mit Robben und Wientjes bezüglich eines Auffahrunfalls im Stau mit nicht erkennbaren Bagatellschäden. Auch ich sollte die pauschale Summe von 850 Euro bezahlen. Mein Tipp: Die Höhe des Schadens bestreiten bzw. dessen schriftlichen Nachweis (Rechnung der Reparaturwerkstatt) fordern. Robben und Wientjes verhängt auch bei kleinen Bagatellschäden die für das Unternehmen lukrative pauschale Vertragsstrafe von 850 Euro und arbeitet mit massivem Druck bei Nichtzahlung (Mahnungen, enge Zahlungsfristen, Briefe vom Anwalt, Drohung mit Klage). Sobald man sich nicht vertragskonform verhalten hat (Hotline bei Unfall nicht angerufen, Zurücksetzen ohne Einweisung) ist man zwar tatsächlich in der Pflicht, wenn man den Standard-R&W-Vertrag unterschrieben hat. Allerdings hat man auch das Recht auf eine von R&W sachgemäß ausgestellte Rechnung über den Schaden inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer – R&W verschickt jedoch zuerst einmal nur formlose drohende Forderungsschreiben. Zudem sollte man die Vorlage der Rechnung der Werkstatt in Kopie verlangen, welche den Schaden am Auto angeblich repariert hat – denn hier ist es bei Bagatellschäden durchaus möglich, dass R&W unseriöserweise die Höchstsumme von 850 Euro einfordert, auch wenn der Schaden weitaus geringer war. Also kühlen Kopf bewahren und sich nicht von den Drohungen dieser Firma einschüchtern lassen. Diese gehören zur Strategie und bringen viele Leute dazu, zu viel zu bezahlen.
Bitte zusätzlich die Verbraucherzentrale über solche Fälle informieren, damit dort das unseriöse Vorgehen dieser Firma weiterhin verfolgt werden kann.
Viel Erfolg!