Wo bleibt mein Paket?

Hamburg

Der Verkäufer hat den Paketschein am 8.4.2014 online erstellt.

Bis jetzt hat sich bei der Sendungsverfolgung nichts getan! Hab mehrmals versucht, mit Hermes Kontakt aufzunehmen, aber keine Rückmeldung!

ich möchte nur wissen, wo mein Paket bleibt und ob es überhaupt schon abgegeben wurde, nicht dass mich der Verkäufer betrogen hat!

Bestell-/Kundennummer: 01098186830497

Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:

Wann kommt mein Paket`?

Antwort auf die Beschwerde vom 14.04.2014
Hermes Germany GmbH

Abteilung: Kundenservice

14.04.2014 | 10:12 Uhr

Hallo ReclaBoxler-6420304,

es tut uns sehr leid, hier nicht weiterhelfen zu können.

In der Tat erfolgte die Buchung online am 08.04.14.

Die Sendung selbst wurde aber noch nicht an uns übergeben.

Bitte wenden Sie sich an den Versender.

Ihr Hermes Kundenservice

socialmedia@hermes-europe.de

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Der verkäufer schreibt mir nicht mehr zurück muss er denn das paket irgendwann aufgeben oder ist ihm das selber überlassen

hab schon anzeige etc gemacht :(

Es ist tatsächlich dem Verkäufer selbst überlassen, ob und wann er das Paket aufgibt.

Gegenüber dem Postdienstleister ist es dem Verkäufer sehr wohl selbst überlassen, ob und wann er das Paket aufgibt.
Selbstverständlich bleiben die Rechte des Käufers auf Herausgabe der Sache oder Rückerstattung des Kaufpreises (ggf. incl. Portokosten) davon unberührt.

Soweit hier ggf. ein Mißgeschick bei Übergabe des Paketes an den Postdienstleister vorliegt, ist es auch Aufgabe des Absenders, den Sachverhalt zu klären, da er Vertragspartner des Postdienstleisters ist.

@ 3547973:
Wenn Sie die rechtlichen Zusammenhänge und Differenzierungen nicht verstehen, "einfach mal 's Maul halten".
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es war vom Rechtsverhältnis zwschen Verkäufer und Postdienstleister die Rede.
Der Käufer kann den Verkäufer nur wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages belangen. Der Paketversand ist sicherlich Bestandteil des Vertrages, aber auch hier kann ggf. nur die Nichterfüllung moniert werden.
Muß, im Sinne von Zwingen zum Paketversand, kann man den Verkäufer nicht.

@ 3547973

Es ist mir immer wieder ein Vergnügen, Ihre von keiner Sach- und Fachkenntnis getrübten Kommentare zu lesen, die in den meisten Fällen wenig hilfreich für den Beschwerdeführer sind.

Die Fragestellung des Beschwerdeführers kann auch so verstanden werden, ob der Verkäufer aufgrund des Paketscheines die Sendung beim Postdienstleister aufgeben muss.
Dies ist zu verneinen.