Guten Morgen,
Gesternnachmittag war ein Vorfall in Mettmanner Pennymarkt am Hubiläumsplatz, ein Kassierer in der Filiale am Jubiläumsplatz, hatte mir falsches Wechselgeld rausgegeben.
Bezahlen musste ich 10,40€. Gezahlt hatte ich mit einem 50er und einem 50 cent stück.
Auf dem Kassenbon stand. Das ich 10,50 gegeben habe. Das stimmt aber nicht.
Ich fragte nach meinem Wechselgeld, er entschuldigte sich sagte das er ein Kassensturz mache.
Ging weg und kam nach kurzer Zeit wieder (so schnell war ein Kassensturz nicht möglich.)
Mit einer Entschuldigung und meinte es wären nur 20€ minus in der Kasse. Daraufhin sagte ich, das ich ihm 50€ gegeben hab. Er sagte er erinnert sich nicht mehr. Er hätte mit seiner Kollegin 2 mal nachgezählt.
Er könne mir meine 40€ nicht geben, die ich eigentlich hätte bekommen müssen.
Als ich Ihm sagte, das ich meine Geldscheine registriere und man nachschauen könnte, meinte er es ginge nicht.
Obwohl man doch daran sehen könnte ob dieser Schein in der Kasse liegt, meine Tochter war auch bei meinem Einkauf anwesend und hat gesehen das ich mit einem 50€ Schein bezahlt habe.
Ich find es ungeheuerlich
Mit freundlichen Grüßen NORA
Meine Forderung an Penny:
Mein Wechselgeld
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Ich hätte verlangt, das der Kassensturz in Ihrem Beisein erfolgt. so haben Sie jetzt keine Chance mehr an ihr Geld zu kommen. Zumal 20,- Bedeuten würde, das er 20 zuwenig in der Kasse hatte.
Sie haben kein Recht bei einem Kassensturz anwesend zu sein.
Wäre dann ja quasi eine "Einladung" zu einem Überfall.
Na ist doch praktisch für die Geschäfte: Ich gebe weniger raus, verschwinde für ein paar Minuten (rauche in der Zeit eine Zigarette oder mache sonstwas) und behaupte dann das die Kasse stimmen würde.
Ist doch Klasse!
Ich würde - wenn ich meiner Sache sehr sicher bin - die Kasse blockieren bis die Polizei eintrifft. Entweder rufe ich die Polizei oder einer der Angestellten wird das schon machen, im übrigen würde ich die Person an der Kasse vorläufig festnehmen nach § 127 Stpo (Wobei hier natürlich die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden sollte) Und direkt einen Anwalt angerufen.
Aber, da keiner von uns dabei war, ist alles nur Spekulation.
Den ersten Absatz können Sie nicht ernst meinen.
§127 hier anzuwenden wäre sehr wagemutig, aber ich denke das wissen Sie auch.
Die Polizei UND einen Anwalt einschalten macht nicht wirklich Sinn, denn bei Erfolg verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall, da bedarf es den RA nicht.
Aber wie Sie auch sagen, wie waren nicht mit dabei und der BF hat sich sicherlich schon an die REWE / Penny gewandt und nicht nur hier sein Anliegen geschildert
Doch meine ich durchaus ernst. Wenn ich zb. einen 100,- Schein gebe und bekomme nur für 20,- Euro Wechselgeld und die Person an der Kasse behauptet, ich würde lügen und weigert sich einen Kassensturz zu machen, steht der Verdacht der Unterschlagung im Raum und somit eine Straftat aber wie ich auch bereits geschrieben habe, man sollte sich seiner Sache sehr sicher sein. Und Anwalt deswegen um der Person klar zu machen was Sache ist. Aber wie gesagt: Verhältnismäßigkeit. Wegen ein paar Euro würde ich das nicht machen. Aber ab einer gewissen Summe schon. Denn wer weiss ob diese Person das nicht auch bei anderen Kunden abzieht. Aber erklären Sie mir, wie Sie in so einer Situation reagieren würden? Oder haben Sie soviel Geld das es auf 40 oder mehr Euro nicht ankommt?
Der Bericht klingt insgesamt etwas merkwürdig. Ein Kassierer, der sich vorab entschuldigt, die Kasse verläßt, dann angibt, er hätte ein Manko und eine Kundin, die sich die Seriennummern ihrer Geldscheine notiert, die Polizei nicht einschaltet und die Beschwerde erst schreibt, wenn beweismäßig alles zu spät ist. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
§ 127 StPO kann hier nicht greifen, da nach den gegebenen Umständen keine Fluchtgefahr gegeben sowie problemlos eine Identitätsfeststellung möglich ist.
Da die Schadenssumme hier 40,- € nicht übersteigt, ist die evtl. Tat (nach gängiger Rechtsprechung) ein Antragsdelikt, selbst wenn die Tat grundsätzlich ein Offizialdelikt darstellt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst