Hallo, wie anscheinend bei ganzen vielen Geräten aus 2007 ist bei uns auch der Fehler 24 aufgetreten und unser Heizungsbauer musste ein defektes Gasgebläse austauschen. Da es sich ja anscheinend um ein Serienproblem handelt welches Ihrerseits nicht automatisch behoben wurde, bitte ich um Kulanz bei der Erstattung der Rechnung. Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen Rainer Ansteeg
Meine Forderung an Wolf:
Erstattung des Gasgebläseaustausches
Antwort auf die Beschwerde vom 22.04.2014
Sehr geehrter Herr Ansteeg,
obwohl die zweijährige Gewährleistung bereits weit überschritten ist, ist die Fa. Wolf bereit Ihnen kulant entgegen zu kommen. Ihr Installateur kann den ausgetauschten Ventilator zur Gutschrift an Wolf zurück senden.
Wir hoffen Ihnen hiermit einen akzeptablen Lösungsvorschlag aufgezeigt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH
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