Wir sind seit vielen Jahren Geschäftskunde bei Vodafone. Unsere Rechnungen wurden immer per Bankeinzug beglichen.
Vor ca. zwei Jahren wurden die bestehenden Verträge durch drei andere Verträge ersetzt (neuer Tarif). Zwei davon wurden wieder normal abgebucht, der dritte Vertrag wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgebucht. Dafür aber zügig abgemahnt. Wir haben daraufhin telefoniert (ganz schwierig und letztlich ohne Erfolg), haben geschrieben und gefaxt und darauf hingewiesen, dass dieser dritte Vertrag doch bitte auch abgebucht wird.
Dann bekamen wir ein Schreiben mit der Nachricht: "Sorry, alles wird gut."
Vier Wochen später massive Schreiben vom Inkassobüro, erst Königs Inkasso GmbH in Tönigsvorst, später dann Zdralek/ Winter (Rechtsanwälte) ebenfalls in Tönigsvorst.
Mit beiden telefoniert, erklärt, dass es eigentlich kein Problem gibt. Vodafone muss nur abbuchen.
Antwort: Ja, wenn das so ist, vielen Dank. Im Oktober 2013 dann der Gipfel: Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen.
Wir waren fassungslos. Unnötig zu sagen, dass sich inzwischen die Forderung durch diverse Geschäftemacher/Inkasso etc. aufgebläht hatte.
Am 21. Januar 2014 dann wieder ein Schreiben Zrdalek/Winter RAE. Tönigsvorst. "Wir haben einen Titel gegen Sie (obwohl wir dem Mahnbescheid am 28.10.2013 widersprochen haben), jetzt zahlen Sie aber ganz schnell, natürlich mit zusätzlichen Kosten."
Ist das zu glauben?
Bestell-/Kundennummer: 101914696 und 101914701
Meine Forderung an Vodafone:
Anständige und zügige Kundenbetreuung und Aufklärung mit Rücknahme der Kosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ich würde (und hätte längst) die normalen Telefonkosten ohne Mahn- und Inkassogebühren etc. an Vodafon überwiesen. Gleichzeitig vorsorglich neue Zustimmung zum Lastschriftverfahren erteilt.
Es erscheint auch angebracht beim Amtsgericht zu klären, ob ggf. bereits Verhandlung stattgefunden hat. Wobei Ihnen dann ggf. bereits ein Urteil zugegangen sein müßte. Es wäre dann evtl. festzustellen, wann und an wen sowohl die Terminsnachricht als auch das Urteil zugestellt wurde. Vielleicht am günstigsten, ggf. direkt bei Gericht vorstellig zu werden und evtl. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wenn da etwas schief gelaufen ist.
Sollte der Anwalt die Unwahrheit behauptet haben, käme eine Beschwerde bei der Anwaltskammer in Betracht.
Bis jetzt noch keine Reaktion. Sollte mich auch sehr wundern.
Null Reaktion.
Bisher keinerlei Antwort. Unglaublich, oder?