Ich habe gerade ähnliche Beschwerden durchgelesen und es wird mir schnell klar, dass hier Methode dahinter steckt.
Ich habe einen Versorgungsvertrag am 1.1.2013 - die Stromablesung wurde durch den örtlichen Netzbetreiber gemacht und an immergrün weitergeleitet und liegt vor, dasselbe gilt für den Endjahresverbrauch am 31.12.2013
Ich habe bereits mehrmals schriftlich per Mail eine Endjahresrechnung gefordert, mit dem Hinweis auf die Auszahlung des Neukundenbonus und bis heute nichts erhalten.
Und gestern erhielt ich eine E-Mail mit einer Zwischenrechnung auf den 31.3.2014? Absolut intransparent und auf Basis von einem geschätzten Verbrauch per 31.3.2014.
Ich habe Widerspruch eingelegt, ich fordere eine korrekte Jahresendabrechnung 2013 inkl. der Neukundenbonus Gutschrift, die bei dieser falschen Abrechnung zum 31.3.2014 natürlich gefehlt hat. Da sowohl für Beginn wie auch zum Ende des Jahresablesungen vorliegen, wäre eine Abrechnung sehr einfach, wird aber jetzt aufwendig zu einem Zwischenzeitpunkt auf Basis von Schätzungen erstellt. Was soll das? Das will ich nicht und das ist ja auch nicht korrekt, denn eine Jahresbrechung 2013 ist doch wohl gesetzlich vorgeschrieben.
Und nun der Gipfel, auf Grund der falschen Abrechnung hat immergün die monatliche Abschlagszahlung von 97,-€ auf 119,-€ erhöht, obwohl der Verbrauch 2013 tiefer lag als vertraglich vereinbart. Ich befürchte, dass hier versucht wird, uns Kunden über den Tisch zu ziehen.
Kann ich die Einzugsermächtigung kündigen? - Gegen diese Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung habe ich auch Widerspruch eingelegt.
Muss das alles per Einschreiben passieren, den Fall habe ich der von immergrün angebotenen Schlichtungsstelle (mailto: kundenanwalt.strom@immergruen-energie.de) per Mail gemeldet.
Insgesamt erwarte ich eine Gutschrift von über 350,-€.
Was kann ich noch weiter unternehmen, um a) zu meinem Geld zu kommen, b) durch überhöhte neue Abschlagszahlungen nicht noch weitere Verluste zu riskieren und c) dieser Firma endlich das Handwerk zu legen?
Den laufenden Vertrag habe ich bereits auf Vertragslaufzeitende 31.12.2014 gekündigt.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Erstellung der Jahresabrechnung 2013, Erstattung des Neukundenbonus
Jetzt anschließenEs haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Antwort auf die Beschwerde vom 26.04.2014
Sehr geehrter Herr Löffler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
kommentare und trackbacks 3
Erwartungsgemäss hat sich immergrün nicht gemeldet, auch nicht deren Schlichtungsanwalt.
Aber die Schlichtungsstelle in Berlin, die hat mir geschrieben, dass ich 4 Wochen warten müsse, bevor sie sich einschalten.
In der Zwischenzeit mache ich mich auf die Suche nach einem Anwalt in Köln, da der Gerichtssitz dieser Firma dort ist. Da ich Rechtsschutzversichert bin (zwar mit einem Selbstbehalt von 100€ aber die sind es mir wert) werde ich eine solche Bande vor Gericht zerren.
Man glaubt es kaum, von immergrün das Schreiben an die Schlichtungsstelle: (in Stichworten)
Grundpreiserhöhung wird storniert, ab dem 1.7.2014 Abschlagzahlung von 85,-€ bestätigt, Neukundenbonus wird mittels Verrechnungsscheck ausbezahlt.
OK, den Verrechnungsscheck habe ich erhalten und jetzt kommt es!
Heute bekomme ich eine Mahung über 34,-€. also die Differenz von 119,-€ (der zu unrecht erfolgten Erhöhung der Abschlagzahlung) und dem an die Schlichtungsstelle bestätigten und korrigierten Abschlagzahlungsbetrags von 85,-€
D. h. die eine Abteilung bestätigt u. a. der Schlichtungsstelle dass die Abschlagzahlung auf 85,-€ korrigiert wird und die Inkassoabteilung mahnt mich auf die Differenz dieser 85,-€ zu dem zu unrecht erhobenen Abschlagzahlungsbetrags in Höhe von 119,-€
Man glaubt es tatsächlich kaum. Ich frage mich ob das unvermögen ist, oder ob da Absicht dahinter steckt und die mir dann kündigen wollen oder sonst irgenetwas fieses?
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.