Hallo, mit Datum vom 6.12.2013 wurde uns durch Ihr Schreiben zugesichert ab dem Januar 2014 ein monatliches staatliches Kindergeld in Höhe von 368 Euro für 2 Kinder gezahlt zu bekommen. Obwohl sich beide Kinder immer noch bester Gesundheit erfreuen ist die Zahlung bis jetzt ausgeblieben und wurde ab Januar 2014 aus selbst den Mitarbeitern der Familienkasse nicht nachvollziehbaren Gründen ausgeblieben. Die Bundesrepublik schuldet uns bis heute 1472 Euro + Zinsen, im Mai dann 1840 Euro. Trotz mehrerer Anrufe auf der Hotline der Familienkasse und Zusagen der Überprüfung des Sachverhaltes blieb eine Antwort bis jetzt aus. Beim heutigen Anruf stellte sich heraus dass die vorherigen Anrufe nicht mal registriert wurden. Die letzten Anrufe waren am 14.4, 24.4 und heute, soweit für uns nachvollziehbar.
Die fehlende zugesicherte staatliche Unterstützung zwang beide Elternteile mittlerweile den Dispokredit in Anspruch zu nehmen um den Lebensunterhalt für uns und beide Kinder zu gewährleisten. Wir erwarten deshalb bis zum 1. Mai die Regulierung Ihrer Aussenstände bei uns sowie eine Klärung des Sachverhaltes und ausserdem eine Erstattung der von uns nachzuweisenden Zinszahlungen durch die Inanspruchnahme des Dispokredites.
Bestell-/Kundennummer: 072fk567692
Meine Forderung an Familienkasse Bautzen:
1472 Euro und zinsen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Mein Beileid! Ich kann Ihnen nur raten: Verlassen Sie sich NIEMALS auf die Aussagen der Service Hotline! Ich warte schon seit November letzten Jahres auf mein abgezweigtes Kindergeld und habe in dieser Zeit gut 20 Telefonate geführt. Sie können am selben Tag 5 Mal anrufen und jeder der Mitarbeiter sagt etwas anderes. Ohne jegliche Konsequenzen! Unhaltbare Zustände wie ich finde. Falls jemand eine Idee hat was man machen kann um diese Willkür zu beenden bitte bei mir melden! Vielleicht kann man irgendwie damit an die Presse wenn wir genug Leute zusammen bekommen. Verständnisvolle GrüßeYvonne L.
Keine Ahnung wie das jetzt juristisch korrekt heisst, aber es gibt die Möglichkeit. der Dienstaufsichtsbeschwerde, bzw. Untätigkeitsklage: http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Wenden Sie sich doch mal an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Familienkasse muss dann innerhalb einer bestimmten Frist dem Petitionsausschuss berichten, sich also zwangsläufig mit Ihrem Fall beschäftigen.
Je mehr Betroffene eine Petition einreichen, desto eher wird sich evtl. etwas ändern.
Für eine Petition braucht man auch keinen Rechtsbeistand.