E.ON reagiert seit Januar 2014 nicht auf mein Widerspruchsschreiben vom 28.01.2014 hinsichtlich Stromabschlussrechnung und Abschlagsberechnung und meiner damit verbundenen Bitte um Überprüfung des Zählers (§ 8 Abs. 2 StromGVV) und des Stromverbrauchs. Der Stromverbrauch liegt um das Dreifache höher als beim vorherigen Nutzer. E.ON ignoriert sämtliche Schreiben von mir und meldet sich nicht.
Auch auf meine nachfolgenden Schreiben vom 19.03.2014, 22.04.2014 und 24.04.2014 wurde nicht reagiert. Das Schreiben vom 19.04.2014 wurde als Einschreiben versandt. Dieses wurde E.ON am 21.03.2014 zugestellt, darin enthalten war nochmals in Kopie mein ursprüngliches Widerspruchsschreiben vom 28.01.2014.
Lediglich meinem Wunsch auf Reduzierung des Abschlags wurde im Februar 2014 Folge geleistet. Meinen Wunsch u. a. um Überprüfung der Messstelle ignoriert E.ON weiterhin.
Die Abschlagszahlung gemäß § 13 StromGVV soll sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bemessen. Ich habe mit meinem Schreiben vom 28.01.2014 glaubhaft gemacht, dass mein Verbrauch erheblich höher ist als beim vorherigen Nutzer.
Seit Januar 2014 schweigt das Unternehmen dazu und kündigt nun aufgrund der Einstellung meiner Zahlungen kurzerhand die Stromsperre zum 19.05.2014 an.
Berechtigte Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung gegenüber dem Grundversorger gemäß § 17 StromGVV.
Sollte es zu einer unberechtigten Stromsperre kommen, werde ich eine einstweiligen Verfügung vor dem zuständigen Zivilgericht gegen die Unterbrechung der Energieversorgung beantragen, mögliche Schadensersatzansprüche müssten gesondert geprüft werden.
Es ist schlicht unmöglich, mit dem Unternehmen in einen fruchtbaren Dialog zu treten, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, wenn sich dieses über Monate nicht meldet.
Sollte E.ON den Strom tatsächlich sperren, werde ich eine einstweilige Verfügung beantragen. Wenn diese erfolgreich erlassen wird (die Chancen sehen in diesem Fall gut aus), muss E.ON die Kosten für dieses Verfahren zu 100% tragen.
Bestell-/Kundennummer: 232012633408
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Überprüfung des Zählers, Korrektur der Rechnung und des Abschlags
Antwort auf die Beschwerde vom 05.05.2014
Sehr geehrter Herr Zwing,
es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie von uns noch nichts gehört haben.
Gern prüfen wir Ihr Anliegen. Unsere Mitarbeiter werden sich zur Klärung schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 2
E.ON hat sich noch nicht gemeldet. Der Fall ist nicht gelöst.
E.ON hat sich auf eine Ratenzahlung eingelassen und den Anschluss nicht gesperrt! Hinsichtlich meines Wunsches aber auf Überprüfung des Zählers, hat sich E.ON leider nicht mehr gemeldet. Insofern ist meine Beschwerde nicht vollständig gelöst.