Neugeräteschaden im laufendem Betrieb.
Ich bin selbstständiger Heizungsbaumeister und habe für meinen Kunden
gegen Rechnung ein Brennwertgerät installiert. Nach 7 Monaten
zerstört sich die Brennkammer durch weiterlaufendes Gasgebläse selbst.
Die Brennkammer ist geschmolzen weil der Brenner weiterheizte obwohl
der Brenner hätte abschalten müssen.
Den Schaden beseitigte meine Fachfirma sofort und sicherte beschädigte Teile
in Absprache mit dem Wolf Verkaufsbüro. Die Kosten von 717,69 € lehnte die
Serviceabteilung in Mainburg ab mit dem Hinweis auf die Baumusterprüfung und das
es kein Materialfehler ist wenn ein Heizwasserwärmetauscher an einem
Neugerät durchbrennt. Ich habe trotz intensiver Beanstandung bis heute
1 Jahr. nach dem Schaden keine Garantieleistung erhalten.
Bestell-/Kundennummer: CGW20/120 Wolf Schaden-Servicenr.1180166301
Meine Forderung an Wolf:
Begleichung meiner Servicerechnung die in Mainburg vorliegt
Antwort auf die Beschwerde vom 08.05.2014
Sehr geehrter Herr Berkenkopf,
der von Ihnen erwähnte Wärmetauscher wurde durch unsere Qualitätssicherung eingehend geprüft. Erstmalig teilten wir Ihnen am 14.06.2013 mit, dass hier kein Gewährleistungsmangel vorliegt, da der Wärmetauscher durch Trockenlauf zerstört wurde. Dies bedeutet, die Therme wurde mehrmals manuell ohne Heizwasser gestartet.
Dieser Sachverhalt wurde Ihnen am 26.06.2013 nochmals schriftlich bestätigt und der defekte Wärmetauscher auf Ihren Wunsch hin wieder zu Ihnen zurück gesandt.
Am 23.12.2013 schrieben Sie diesbezüglich an unsere Geschäftsleitung. Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts wurde Ihnen mit unserer Antwort vom 07.01.2014 der Sachverhalt nochmals ausführlich dargelegt und erklärt, dass ein derartiger Schaden nur dann entstehen kann, wenn die Anlage ohne Wasser mehrmals hintereinander manuell gestartet wird.
Liegt ein Wassermangel in der Heizungsanlage vor, schaltet sich das Gerät selbstständig ab und verriegelt mit entsprechender Fehlermeldung. Diese Fehlermeldung muss von Hand quittiert werden um einen Neustart zu erzeugen. Die Therme wurde in Ihrem Fall mehrfach manuell neu gestartet, jedoch ohne der angezeigten Fehlermeldung Beachtung zu schenken und Wasser nach zu füllen.
Aus diesem Grund wurde der Wärmetauscher zerstört. Wir bitten erneut um Verständnis, dass es sich hierbei um keinen Gewährleistungsmangel handelt und daher der Gewährleistungsanspruch zu Recht abgelehnt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH
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Sehr geehrter Herr Mühl,
Ihre Erklärung vom 07.01.2014 lese ich hier zum ersten mal.
Sie argumentieren dass nicht sein kann was nicht sein darf.
Der Brenner muss abschalten wenn Wassermangel vorliegt,
tat er aber nicht sondern er brannte solange weiter bis der Wärmetauscher geschmolzen war.
Die Schutzbehauptung der Brenner wurde manuell mehrmals gestartet
ist völlig unbewiesen und vom Endkunden auch nicht zu erwarten.
Sie haben das Gerät ja nichtmals überprüft.
Der Endkunde hat nun ein Neugerät welches er täglich ängstlich auf Wassermangel überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Berkenkopf
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.