Unübersichtliche, nicht gerechtfertigte Rechnung

Neuss

Nach einem nicht klärendem Anruf einer netten Dame von ExtraEnergie, einigten wir uns dann auf eine nochmalige Rechnungsaufstellung! Vorher bekam ich aber noch dieses Schreiben von dem Unternehmen!

23. April 2014:

Sehr geehrter Frau Fiebiger,

bezüglich Ihrer Abrechnung teilen wir Ihnen mit, dass wir wie besprochen eine Übersicht Ihres Kundenkontos erstellt haben. Diese haben wir Ihnen im Anhang beigefügt.

Der Übersicht können Sie entnehmen, dass noch einen Betrag über 33,88 Euro zu Zahlung offen steht. Gern können Sie auch in Ihrem Kundenlogin unter http://www.hitenergie.de Ihr Kundenkonto einsehen und die Buchungen nachvollziehen.

Wir bitten Sie den fälligen Betrag zum Ausgleich zu bringen.
Für Ihren Zahlungseingang haben wir uns den 07.05.2014 vorgemerkt. Am 08.05.2014 wird die Mahnsperre für Ihren Vertrag aufgehoben. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein offener Betrag vorhanden sein, so geht dieser in den Mahnlauf, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team

Die Rechnung war sehr unübersichtlich! Deshalb schrieb ich folgende Mail an ExtraEnergie:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Kontoaufstellung habe ich erhalten und muß Ihnen sagen, dass Ihre Rechnung sehr unübersichtlich ist! Ich frage mich, warum Sie meine Abschlagszahlungen von 58,00 € zerstückelt haben? Z. B.: 05.12.2013 = 20,00 € und 38,00 €, oder am 07.01.2014 = 23,00 € und 35,00 €! Was soll das? Ich habe immer die 58,00 € in einem Stück eingezahlt! Ausserdem habe ich nie am 08.04.2014 nur 24,12 € bezahlt! Was soll das denn sein? Ich habe bereits am 03.04.2014, nachweisbar die 58,00 € Abschlagsgebühr eingezahlt!
In einer Mail von Ihnen hatten sie sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt und die Mahn und Rücklastschriften erlassen! Ich kann Ihnen gerne die Mail zukommen lassen.Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mir alle Mails von ExtraEnergie aufgehoben, gespeichert! In der jetzigen Rechnung treten die Mahn-/Rücklastgebühren in Höhe von 19,00 € wieder auf! Also, ich stelle fest, dass Ihre Buchungen fern der Realität sind!
Wie ich Ihnen schon am Telefon gesagt habe, werden Sie von mir kein Geld erhalten!
Da schrecken mich auch Ihre Mahnungen, welche Sie mir dann sicher nach dem 08.05.2014 schicken und mit Mahngebühren belasten werden, nicht ab!
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitte ich Sie, alles per Gericht zu regeln!
Ich bin dann gerne bereit, meine Meinung an Hand von meinen vorliegenden Beweisen dem Gericht offen zu legen!
Mit fdl. Gruß
I. Fiebiger

Das ist die Antwort auf meine Mail!

Sehr geehrte Frau Fiebiger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.04.2014. Für die verspätete Rückmeldung entschuldigen wir uns in aller Form. Der Sachverhalt wird derzeit von unserer Fachabteilung eingehend geprüft. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Wir versichern Ihnen, dass wir uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team
HitStrom
eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Ich frage mich, sieht dor überhaupt noch jemand durch-

Bestell-/Kundennummer: 1041566

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Eine endlich ordnungsgemäße Rechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 09.05.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

12.05.2014 | 13:30 Uhr

Sehr geehrte Frau Fiebiger,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Wir möchten Ihnen gern anbieten, ein Prüfverfahren in unserer Fachabteilung einzuleiten. Damit wir Ihren ReclaBox Eintrag zuordnen und Sie eindeutig identifizieren können, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit dem Betreff „Verbraucherforum“ an reclabox@extraenergie.com zu senden. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer und den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und werden uns nach eingehender Prüfung Ihrer Rechnungen umgehend bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Wenden Sie sich umgehend an die Schlichtungsstelle Energie -> http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

Hier noch ein interessanter Artikel:

ExtraEnergie: Universität lehrt Geschäftsmodell

http://www.stromauskunft.de/service/energienachrichten/692230.extraenergie-universitt-lehrt-geschftsmodell/

Da wird man sich als Energiekunde noch auf viele neue Unternehmen freuen dürfen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Nach eingehender Prüfung der Fachabteilung von ExtraEnergie, bekam ich diese ausführliche Mail:

Sehr geehrte Frau Fiebiger,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.05.2014.

Zur besseren Veranschaulichung unserer Buchungen haben wir Ihnen eine neue Übersicht über Ihr Kundenkonto erstellt. Diese haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.

Aus der Übersicht ist ersichtlich, dass bis zu Ihrem Abschlag Oktober 2013 die Zahlungsläufe und Abbuchungen normal stattgefunden haben. Mit Ihrer Jahresrechnung vom 15.10.2013 wurde Ihnen dann ein Betrag über 42,68 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wurde durch uns am 30.10.2013 von Ihrem bei uns hinterlegten Konto eingezogen. Am selben Tag wurde auch Ihr Abschlag für November 2013 in Höhe von 75,00 Euro abgezogen.

Zur Erklärung der Abschlagshöhe über 75,00 Euro teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Jahresrechnungen jeweils immer nur nach einem beendeten Belieferungszeitraum erstellt werden können. Ihre Jahresrechnung für den Belieferungszeitraum vom 01.10.2012 - 30.09.2013 wurde am 15.10.2013 erstellt. Dieser konnten Sie Ihre neue Abschlagshöhe über 58,00 Euro entnehmen. Für das bereits neu begonnene Belieferungsjahr ab dem 01.10.2013 entrichtenden Sie jedoch, da Ihre neue Abschlagshöhe zum Zeitpunkt der Rechnungslegung (25.09.2013) noch nicht bekannt war, Ihren bisher geleisteten Abschlag in Höhe von 41,00 Euro. Die nun fehlende Differenz zu Ihrem neuen Abschlag in Höhe von 17,00 Euro, wurde Ihrem Abschlag für den Zeitraum vom 01.11.2013 - 30.11.2013 angerechnet. Der daraus entstandene Betrag in Höhe von 75,00 Euro wurde Ihnen am 28.10.2013 in Rechnung gestellt. Alle darauf folgenden Abschläge werden Ihnen in Höhe von 58,00 Euro berechnet.

Ihren Abschlag für November 2013 ließen Sie jedoch per Rücklastschrift am 11.11.2013 zurückbuchen. Hieraus sind Ihnen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,00 Euro entstanden. Diese werden laut Ihren AGB Punkt 4.4 erhoben. Für Ihren nun offenen Abschlag November 2013 zahlten Sie nur die Abschlagshöhe von 58,00 Euro ein. Da somit Ihr Abschlag jedoch nicht vollständig ausgeglichen werden konnte, wurden Sie von uns am 12.11.2013 angemahnt.

Wie Sie nun der Übersicht entnehmen können, wurde auf Ihren Abschlag November 2013 am 05.12.2013 ein Betrag in Höhe von 20,00 Euro gebucht. Am 05.12.2013 zahlten Sie jedoch insgesamt 58,00 Euro ein. Die restlichen 38,00 Euro gingen an Ihren Abschlag für Dezember 2013. Dies erfolgte, da wir in der Pflicht der Schadensminderung stehen. Ihre Zahlungseingänge werden aufgrund dessen immer mit den ältesten offenen Posten in Ihrem Kundenkonto verrechnet. Die daraus resultierenden Unterzahlungen Ihrer Abschläge bis Januar 2014 führten zu weiteren Mahnungen und zusätzlichen Kosten.

Am 30.01.2014 informierten wir Sie dann per E-Mail, dass aufgrund der wegfallenden Kosten zur Umlage gem. AbLaV gegenüber 2012 Ihre Jahresrechnung vom 15.10.2013 storniert und neu erstellt wird. Infolgedessen wurde Ihr bereits geleisteter Rechnungsbetrag für Ihre erste Jahresrechnung in Höhe von 42,68 Euro als Überzahlung in Ihrem Kundenkonto verbucht. Diese wurde dann in Ihrer neuen Jahresrechnung vom 29.01.2014 verrechnet.

Der Betrag von 42,68 Euro wurde in drei Beträge aufgeteilt. Wie Sie der angehängten Übersicht entnehmen können, wurde ein Betrag über 10,00 Euro auf Ihren Abschlag Oktober 2013 gebucht. Ein weiterer Betrag über 26,00 Euro wurde zur Begleichung Ihres Abschlages Januar 2014 genutzt. Der letzte Betrag über 6,68 Euro wurde mit Ihrem aus der neuen Jahresrechnung entstandenen Zahlbetrag von 40,56 Euro verrechnet. Aus dieser entstand Ihre noch zu begleichende Forderung über 33,88 Euro.

Zu unserem Bedauern wurde trotz Ihrer widerrufenen Einzugsermächtigung vom 04.11.2013 der nun zu begleichende Restbetrag von 33,88 Euro am 31.01.2014 von Ihrem Bankkonto eingezogen. Diese haben Sie dann rechtmäßig per Rücklastschrift zurückbuchen lassen und Widerspruch eingelegt. Die daraus resultierenden Gebühren haben wir Ihnen wie bereits mitgeteilt storniert. Die jedoch zuvor entstandenen Gebühren sind berechtigt und wurden deshalb in unserer vorherigen Übersicht aufgeführt.

Mit Ihren darauf folgenden Einzahlungen über 58,00 Euro verschob sich die Forderung von 33,88 Euro immer weiter auf die nächste Abschlagszahlung und steht nun zu Ihrem Abschlag für April 2014 offen. Zusätzlich steht jedoch auch Ihr Abschlag für Mai 2014 zur Zahlung offen. Sollten Sie erneut nur Ihren Abschlag über 58,00 Euro begleichen, so würde Ihr Abschlag April 2014 mit Ihrer Zahlung ausgeglichen und Ihr Abschlag Mai 2014 mit 33,88 Euro belastet.

Wir bitten Sie nun aus oben genanntem Sachverhalt nochmals den fälligen Betrag über 33,88 Euro und Ihren regulären Abschlag Mai 2014 über 58,00 Euro zum Ausgleich zu bringen. Für Ihren Zahlungseingang haben wir uns den 22.05.2014 vorgemerkt. Am 23.05.2014 wird die Mahnsperre für Ihren Vertrag aufgehoben. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein offener Betrag vorhanden sein, so geht dieser in den Mahnlauf, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team
HitStrom
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
Amtsgericht Neus

Meine Antwort darauf:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre jetzige aufschlußreiche Rechnung ist übersichtlich. Jetzt habe ich die Stückelung meiner eingezahlten Abschlagszahlungen verstanden, obwohl diese Rechnung auch etwas sonderlich ist.
Die 33,88 € ergeben sich also aus den, im Oktober zu wenig gezahlten Abschlag, in Höhe von 41,00 € und der darauf folgenden Mahngebühr und Rücklastschrift?
Ich hatte per Einschreiben am 18.11.2013 Widerspruch eingelegt und die Gründe dafür mitgeteilt!
Da sich mein Vertrag nur um ein Jahr verlängert hat und kein Neuvertrag ist, nehme ich die Voraussetzungen des Vertrages vom 01.10.2012 - 30.09.2013 in Anspruch, also nur 11 Monate Abschlagszahlungen Oktober 2012 - August 2013 und nicht, wie von Ihnen angegeben,12 Monate Oktober 2013 - September 2014,in Anspruch!
So wird es ja auch in jedem seriösen Unternehmen gehandhabt (11 Monate Abschlagszahlungen + Abschlußrechnung)!
Auch wird auf die Bedürfnisse der Kunden da eingegangen, z. B.: Reduzierung der zu hohen Abschlagszahlungen!
Meine Abschlagszahlung in Höhe von 58,00 € ist ziemlich überhöht und die Bitte auf eine Senkung von 50,00 €, wurde Ihrerseits abgelehnt und stur auf die angesetzten
58,00 € beharrt!
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, die angeblich fehlenden 33,88 €
zu bezahlen! So erwarte ich also ab dem 23.05.2014 Ihre berühmten, unberechtigten Mahnungen! Ausserdem habe ich die von Ihnen angegebene fehlende Abschlagszahlung für Mai bereits am 05.05.2014 nachweisbar eingezahlt. Sie sollten schon Ihre Unterlagen richtig prüfen!
Mit frdl. Gruß
I. Fiebiger

Eine Antwort steht noch aus

Wie es scheint, wird es wohl erst gelöst sein, wenn ich dieses Unternehmen verlassen habe!

Hier die ausstehende Antwort von ExtraEnergie, die ich heute bekam:

Sehr geehrte Frau Fiebiger,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.05.2014.

Für die verzögerte Rückmeldung entschuldigen wir uns in aller Form.

Zu Ihrer Abrechnung teilen wir Ihnen mit, dass Sie in Ihrem ersten Belieferungsjahr die vereinbarten 11 Abschlagszahlungen geleistet haben. Ihr Lieferbeginn war der 01.10.2012 und Ihre letzte Abschlagsrechnung für Ihr erstes Belieferungsjahr wurde am 30.07.2013 gestellt. Für September 2013 zahlten Sie keinen Abschlag.

Zum 25.09.2013 wurde dann für das neue Belieferungsjahr ab Oktober 2013 der erste Abschlag erstellt. Nach Erstellung der Jahresrechnung folgten dann die Abschlagsrechnungen bis Mai 2014 und die Korrektur Ihrer Jahresrechnung.

Am 06.05.2014 haben wir Ihren Zahlungseingang über 58,00 Euro für Ihren Abschlag Mai 2014 in unserem System verbuchen können. Diese wurde jedoch erst am 08.05.2014 Ihrem Vertrag zugeordnet und hat sich mit unserer Mitteilung überschnitten. Wir bitten um ihr Verständnis.

Zur Entstehung der offenen Forderungen über 33,88 Euro verweisen wir Sie auf unser Schreiben vom 08.05.2014.

Wir bitten Sie letztmalig den fälligen Betrag bis zum 03.06.2014 zu begleichen. Am 04.06.2014 wird endgültig die in Ihrem Vertrag gesetzte Mahnsperre gelöst. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein offener Betrag vorhanden sein, so geht dieser in den Mahnlauf, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice-Team
HitStrom

So erwarte ich jetzt die berühmten Mahnungen von ExtraEnergie!