Leider habe ich mit der Immergrün GmbH erhebliche Probleme. Habe meine Zählerstand Anfang Februar übermittelt, die immergrün forderte daraufhin den Monatsbeitrag für Februar nochmal an. Ich habe 3 e-mails geschrieben, mit der Frage, wann denn meine Jahresabrechnung kommen würde und ob es wirklich nötig ist, den Februrabeitrag noch zu bezahlen. Darauf habe ich nie eine Antwort erhalten! Dann habe ich im Callcenter angerufen (erst am 2. Tag gab es ein durchkommen!), dort wurde mir gesagt, ich solle den Feb Beitrag bitte noch begleichen, was ich auch sofort tat.
Lange Rede, kurzer Sinn, die Immergrün antwortet nicht adäquat auf e-mails, geht also gar nicht erst auf Fragestellungen ein. Im Callcenter durchzukommen is Glückssache, die Mitarbeiter legen auch schon mal auf, wenn sie keine Lust mehr haben. Sie haben mir Inkasso auf den Hals gehetzt für einen Beitrag der längst bezahlt wurde, lassen aber, nach Beweislage, trotzdem nicht davon ab. Kundenfreundlichkeit oder Service scheint der Firma ein Fremdwort zu sein. Laut Internet ist das angeheuerte Inkassounternehmen auch nicht zu 100% seriös. Ich warte jetzt seit 3 Monaten auf meine Jahresabrechnung. Ich frage mich, inwieweit mir das EnWg §40/Absatz4 jetzt eigentlich weiterhilft?
Meine Forderung an Immergrün:
Rückzug des aggressiven Inkassounternehmens und Zustellung meiner Jahresabrechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Fristen per Einschreiben/Rückschein setzen und anschließend Schlichtungsstelle Energie.
Hallo,
Ich hatte genau das selbe Problem mit Immergrün. Zählerstand im Januar geschickt, im März, und dann nochmal im April. Nichts.
Dann habe ich ihnen geschrieben und eine Frist gestzt. wieder nichts (Ich könnte mir vorstellen dass es etwas damit zu tun hat dass ich Geld von denen bekommen sollte weil ich weniger verbraucht habe als veranschlagt).
Zu guter Letzt, neue Frist gesetzt und denen mitgeteilt dass ich mich an die Bundesnetzagentur wenden werde (mit dem Hinweis dass eine Abrechnung spätesten 6 Wochen nach Abrechnungszeitraumende zu erfolgen hat - § 40 EnWG).
Schwupptiwupp nach einer Woche hatte ich die Abrechnung.
Jahresabrechnung is inzwischen gekommen. Allerdings soll ich jetzt einen 50% höheren Abschlag bezahlen, obwohl ich ein Guthaben habe! Der Ärger geht also weiter.